10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kloster Zinneberg; Planvorstellung und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 15.12.2021 hat der Marktgemeinderat die 10. Änderung des FNP im Bereich des Klosters Zinneberg beschlossen. Mit der Erstellung der Planunterlagen wurde das Planungsbüro Hans Baumann & Freunde in Falkenberg beauftragt.
Die heute vorgestellten Verfahrensunterlagen mit Begründung/Umweltbericht, Plan und Legende wurden den Gemeinderäten vorab zum Studium zur Verfügung gestellt.
 
Die Klostergemeinschaft betreibt am Standort Schloss Zinneberg ein Förderzentrum, das eine Mittel- und Grundschule umfasst. Neben der Schule und den kirchlichen Einrichtungen befindet
sich dort eine heilpädagogische Tagesstätte mit Heim, eine Kinderkrippe und ein Ausbildungs-bereich. Dazu kommen ein Klosterladen mit Cafebetrieb, ein kleiner Kultur- und Gästebereich
sowie Mietwohnungen für Mitarbeiter*innen und eine Freifläche für Therapiereiten.
   
Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs sowie unzureichender Standards im Baubestand (z. B.
fehlende Fachräume, Nachbesserungen im Brandschutz, wird ein Ersatzbau für die bereits beste-hende Mittelschule incl. Ganztagesbetreuung notwendig.
Eine Sanierung der bisher genutzten Räume ist aus Sicht der Regierung von Oberbayern als
zuständige Behörde nicht möglich, da die Sanierungskosten die Kosten für einen Neubau bei
Weitem übersteigen würden. 
Der Ersatzbau soll in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule errichtet werden. 
In diesem Zusammenhang sollen auch die sanierungsbedürftigen Außensportflächen neu angelegt werden, wobei dem Allwetterplatz eine zentrale Rolle zugewiesen wird, da dieser in die Pausen-hofgestaltung zu integrieren ist. 
Das bereits im rechtsgültigen FNP ausgewiesene SO mit der Bezeichnung „Mädchenheim“ soll nach Osten bis zu der von Nord nach Süd verlaufenden Wegeverbindung erweitert werden.
Der südlich der Zufahrtsstraße gelegene Bereich ist mit einem Kinderhaus und weiteren Gebäuden des Förderzentrums bebaut. Im FNP ist er jedoch noch als „Grünfläche“ dargestellt. Mit dieser FNP-Änderung soll dies angepasst und der Bereich ebenfalls als „SO Schule-Jugend-Bildung“ ausgewiesen werden. Bauliche Änderungen sind hier jedoch derzeit nicht geplant.
An der Ostgrenze des Änderungsbereichs soll parallel zum Wegeverlauf ein Parkstreifen, der mit Schotter befestigt und mit Bäumen überstellt wird, ausgewiesen werden. 
Damit soll die Parksituation für Veranstaltungen vom Kloster, Kirche und Förderzentrum geordnet und verbessert werden.
Die Eingriffsregelung wurde nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen abgearbeitet und der Ausgleichsbedarf auf Flächen-nutzungsnutzungsplanebene ermittelt.

Mit dieser Flächendarstellung im FNP wird nur die vorbereitende Bauleitplanung eingeleitet.
Die genauen baulichen Zulässigkeiten werden im nachfolgenden Bebauungsplan geregelt. 
Dem Gemeinderat wurden die Planunterlagen vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der heute vorgesellten Planung zur 10. FNP-
Änderung im Bereich des Klosters Zinneberg, datiert mit 25.05.2021, Einverständnis und er
billigt diese. 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Planunterlagen die frühzeitige Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung gem.  § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Darauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 16:24 Uhr