Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen der Haushaltsvorberatung am 29.04.2021 mit dem von Bürgermeister und Kämmerei vorgelegten Konzept des Haushaltsplanes 2021. Alle sich aus der Sitzung ergebenden Wünsche, Änderungen und Ergänzungen sind in den heute zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf eingearbeitet.


Der Gesamtetat, insbesondere die künftigen Investitionen wurden vom Bürgermeister kommentiert und durch Kämmerer Markus Zistl nochmals in den wichtigsten Punkten erläutert. 

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Glonn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
11.347.000  €
und im


Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
  9.560.000  €
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A)
350 v.H.

b) für die Grundstücke
(B)
350 v.H.




2. Gewerbesteuer


310 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und/oder den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.


§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 16:24 Uhr