OAS Steinhausen - Antrag auf Aufstellung Entwicklungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird der Antrag gestellt, für den Bereich Steinhausen eine sog. Entwicklungssatzung aufzustellen. Die Antragsschreiben wurden den Gemeinderäten mit der Ladung zur Kenntnis gegeben.
Anlass für den Antrag sind zwei laufende Bauantragsverfahren, die vom Landratsamt derzeit als nicht zulässig gesehen werden, da der Bereich Steinhausen noch als baurechtlicher Außenbereich gilt.
Mittels Entwicklungssatzung kann der Ortsteil zum baurechtlichen Innenbereich erklärt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Satzung sind gegeben, da der Ortsteil Steinhausen im Flächennutzungsplan bereits als Mischgebiet (MI) bzw. allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt ist.
Der Ortsteil Steinhausen wird aktuell noch als baurechtlicher Außenbereich bewertet, dies kann sich aber mit jedem zulässigen Bauvorhaben ändern. Derzeit sind noch zwei Bauparzellen im BPlan-Gebiet frei und das Baulandmobilisierungsgesetz wird voraussichtlich den Einbau weiterer Wohnungen in ehemals landwirtschaftlichen Bestand ermöglichen. Der Ortsteil wird also irgendwann zum baurechtlichen Innenbereich werden.
Durch Erlass einer Satzung hätte die Gemeinde die Möglichkeiten, schon jetzt den Innenbereich zu definieren und über entsprechende Festsetzungen die Bebauung zu regeln. Da Baubestand überplant wird, wird es schwierig, vernünftige Festsetzungen zu treffen, die dann sowohl für Umbauten am Bestand als auch für mögliche Neubauten sinnvoll sind.
Auch wenn der Ortsteil irgendwann unkontrolliert zum Innenbereich wird und möglicherweise eine Bebauung im unverträglichen Maß eingereicht wird, könnte die Gemeinde über Veränderungs-sperre und Bebauungsplan noch tätig werden. Eine Negativplanung ist jedoch immer ausge-schlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Antrag positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt einen Kostenübernahmevertrag abzuschließen. Die rechtlichen Verpflichtungen für den Markt Glonn, die aus einer solchen Satzung entstehen können, sollen abgeklärt werden. Es soll ein Gespräch mit allen Eigentümern von Steinhausen stattfinden, um die verschiedenen Anregungen, Wünsche und Bedenken aufzunehmen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 08:20 Uhr