1. Änderung des Bebauungsplanes "Postanger"; Planvorstellung und Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Wie in der Sitzung am 27.04.2021 bereits beschlossen, soll der westliche Teilbereich des Be-bauungsplanes „Postanger“ geändert und der geplanten Bebauung mit einem Feuerwehrhaus, einem Gebäude für die Rettungswache und einem weiteren Gebäude, dessen Nutzung noch 
nicht feststeht, angepasst werden.
Das beauftragte Planungsbüro Feirer-Kornprobst aus Stephanskirchen hat dazu einen Planent-wurf mit Begründung erarbeitet.
Diese wurden den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung vorab ausgehändigt. 
Nachdem die Planungen für das FWH und der Rettungswache schon ziemlich weit gediehen sind,
wurden die B-Planfestsetzungen diesen Planungen angepasst.
Im Südosten des Plangebietes ist ein Bauraum mit einer max. möglichen Grundfläche von 150 m² für ein zusätzliches Gebäude aufgenommen worden.
Die erforderlichen Stellplätze dieser Nutzungen sollen überwiegend in einer Tiefgarage mit Zufahrt von Nordosten untergebracht werden. Die max. zul. Wandhöhe für das Feuerwehrgebäude wurde auf 7,00 m und für den Übungsturm auf 25,25 m festgelegt. Das Gebäude der Rettungswache kann eine max. Wandhöhe von 5,00 m und das zusätzliche Gebäude 6,50 m erreichen. 
Die geänderte Planung wurde hinsichtlich der Auswirkungen auf den Immissionsschutz einer
gutachterlichen Untersuchung durch das Büro Steger & Partner GmbH zugeführt. 
Wie die schalltechnischen Berechnungen zeigen, kann das südlich der TG-Ein- und Ausfahrt
geplante (Wohn)-Gebäude errichtet werden, wenn gleichzeitig an den an das Bauvorhaben
angrenzenden PKW-Stellplätzen ein ausreichender Schallschutz in Form einer Überdachung mit geschlossener Rückwand errichtet wird. Dies wurde in der Planung bereits berücksichtigt. 
Herr Feirer-Kornprobst stellte dem GR die geänderte Planung vor und erläuterte sie. Anschließend
stand er für Fragen zur Verfügung.    

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht mit den heute vorgestellten Planunterlagen Einverständ-
nis, er billigt diese und fasst folgenden Aufstellungsbeschluss: 

Der Marktgemeinderat Glonn beschließt die 1. Änderung für einen Teilbereich des Bebauungs-planes „Postanger“ im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB das wie folgt begrenzt ist:
 
Norden:        Wohnbebauung mit den Flurnummern 209 und 209/6 
Süden:                Sportplatz
Osten:                Gemeindestraße „Postanger“
Westen:        Kastenseestraße (EBE 14)

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 209/3 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 210/4 (Sportplatz).
Die Änderung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleu-nigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für dieses Verfahren sind hier gegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den heute vorgestellten Planunterlagen die öffentliche Aus-legung sowie die Fachstellenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 08:45 Uhr