1. Änderung der Ergänzungssatzung „Wolfgang-Koller-Straße“; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 314, die nordwestlich der Wolfgang-Koller-Straße liegt, wurde im Jahre 2011 eine Ergänzungssatzung mit Baurecht für zwei Wohnhäuser mit max. zwei WE je Gebäude erlassen. 
Aufgrund geänderter Bauwünsche und Anpassung der Gebäudesituierung soll die Ergänzungs-satzung angepasst werden. 
Es ist die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit einer Grundfläche von je 15,00 x 11,00 m mit dazugehörigen Garagen vorgesehen.
Es soll eine gemeinsame Zufahrt, von der Wolfgang-Koller-Straße abzweigend, angelegt werden. Dazu liegt die Zustimmung des Straßenbauamt Rosenheim vor. 
Aufgrund der Bauraumverschiebung muss der Geltungsbereich der Satzung etwas nach Süden und Westen erweitert werden. Zum Außenbereich hin ist ein Grünstreifen mit 10 m Breite vorgesehen. Entlang der Wolfgang-Koller-Straße ist ein 1 m breiter Grundstücksstreifen für eine Verbreiterung des vorhandenen Geh- und Radweges eingeplant
Der Geltungsbereich ist aus anl. Lageplan, datiert mit 30.11.2021 ersichtlich. 
Nachdem die jetzige Satzung von Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Moosach erstellt wurde, und er auch in den Vorarbeiten zur Planänderung bereits involviert war, empfiehlt die Ver-waltung, dieses Büro mit der Erstellung der Planunterlagen zu beauftragen. Ein Kostenübernahme-vertrag für die Umplanung liegt vom Grundeigentümer vor. 

Beschluss

Aufstellungsbeschluss: 
Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der 1. Änderung der Ergänzungsatzung „Wolfgang-Koller-Straße“ mit Erweiterung des Geltungsbereichs, wie im vorl. Lageplan, datiert mit 30.11.2021 dargestellt, Einverständnis. 
Das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Moosach, wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Planunterlagen auszuarbeiten. Diese sind dem Marktgemeinderat nochmals vorzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 11:15 Uhr