Abgrabung zur Gewinnung von Steinen und Kies im Trockenabbau zur Weiterverarbeitung im Quetschwerk Mühlhauser in Haar auf den Flurnummern 4378, 4389, 4391 und 4392 der Gmkg. Glonn, FlNrn. 4378, 4389, 4391 und 4392, Kreuz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zuletzt hatte sich der Hauptausschuss mit einem Vorbescheid zum Kiesabbau in diesem Bereich in seiner Sitzung vom 27.11.2018 befasst. Damals wurde dem Antrag zugestimmt mit diversen Hinweisen u. a. zum nahen Wasserschutzgebiet des Marktes Glonn. In der zwischen Zeit wurde eine FNP-Änderung durchgeführt und Konzentrationsflächen für den Kiesabbau dargestellt.

Die Abbaufläche insgesamt beträgt 10,915 ha, abzüglich der Flächen für die notwendigen Schutzwälle. Es wird mit einem Abbauvolumen von 1.330.000m³ gerechnet.
Die Abbausohle wird so festgelegt, dass immer ein Mindestabstand von 2,00m über dem zu erwartenden höchsten Grundwasserstand gewährleistet ist. Die Abbautiefe variiert somit zwischen 5,0m-25,0m unterhalb der jetzigen GOK.
Die Abbaudauer beträgt 15 Jahre bis zum Abschluss der Wiederverfüllung und Rekultivierung. Die Abbaurichtung erfolgt von Nordost nach Südwest. Für die Schutzwälle wird der humose Oberboden und die Rotlage aus dem Abbaugebiet verwendet. Das Material wird auch bei den südlicheren Abbauabschnitten innerhalb des Abbaugebiets bis zur vorhandenen Ausfahrt auf die EBE14 transportiert.
Die Erweiterung der Abbauflächen ist zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich, eine Erhöhung der Produktion ist aber nicht vorgesehen. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung in Kreuz beträgt ca. 90 m.
Laut dem hydrogeologischen Gutachten des Antrags ergibt sich aus des kiesig-sandigen Untergrunds eine geringe Schutzfunktion des Grundwassers. Der Standort entspricht damit der Verfüllkategorie A (sehr empfindlich). Daraus ergeben sich Vorgaben zur Trockenverfüllung u. a. für eine technische Barriere als Sohlabdichtung. Hierfür hat der Antragsteller eigenes Material, welches bei laufender Prüfung regelmäßig gute Ergebnisse erzielt. Die Verfüllung soll 5 Jahre nach Ende des Auskiesung abgeschlossen sein.

Die Schutzwälle werden gemäß den aktuellen Abbauabschnitten angelegt und wieder abgetragen. Begonnen wird mit Abschnitt 1. Ist dieser ausgebeutet wird er wiederverfüllt und rekultiviert und mit Abschnitt 2.1 begonnen. Nach Ausbeutung wird auch dieser wiederverfüllt und rekultiviert und Abschnitt 2.2 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt ist Abschnitt 1 dann vollständig wiederverfüllt und rekultiviert. Mit Beginn von Abschnitt 3.1 sind die Abschnitte 1 und 2.1 wiederverfüllt und rekultiviert und bei Abschnitt 2.2 wird mit der Wiederverfüllung und Rekultivierung begonnen. Bei Abschnitt 3.2 sind die Abschnitte 1 und 2 wiederhergestellt und bei Abschnitt 3.1 wird damit begonnen.

Im Zuge der FNP Änderung zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für den Kiesabbau wurde ein Abstand zwischen Straße und Böschungsfuß des Schutzwalles von mindestens 10m dargestellt. Und Abstand von insgesamt 26m zwischen den Böschungsfüßen auf beiden Seiten. Einen beidseitigen durchgehenden Wall soll es nicht geben. Durch die geplanten Abbauabschnitte mit den geplanten Wiederverfüllungen sind diese Maßgaben eingehalten.

Der beantragte Bereich liegt im baurechtlichen Außenbereich und hält die Konzentrationsfläche des FNP des Marktes Glonn ein. Der Kiesabbau an dieser Stelle ist daher privilegiert.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Antrag auf Kiesabbau zu.

Aufgrund der Nähe zum Wasserschutzgebiet muss die Unschädlichkeit des Verfüllmaterials regelmäßig gegenüber der zuständigen Stelle im Landratsamt nachgewiesen werden. Der Hauptausschuss weist auf die Wichtigkeit des qualitativ hochwertigen Trinkwassers für die Versorgung des Marktes inclusive der Notverbünde mit Baiern und Bruck hin. Darüber liefert der Markt Glonn regelmäßig Wasser. Das Landratsamt wird gebeten die Auswirkungen auf das Trinkwasser sorgfältig zu prüfen.

Sicherzustellen ist ferner, dass die Angaben zu den Abbauverhältnissen eingehalten werden, insbesondere zu Abbaudauer und Wiederverfüllung sowie zur Strecke des Abtransports. Aufgrund der Nähe zur Ortschaft Kreuz sind die Emissionen mit Lärm und Staub so gering wie möglich zu halten.

Die Gemeindeverbindungsstraßen von Kreuz nach Lindach und von Kreuz nach Münster sind für den Schwerlastverkehr der Kiesgrube nicht geeignet und können dementsprechend nicht genutzt werden. Rechtzeitig vor Abbauende bzw. –beginn der Bauabschnitte 2 und 3 ist mit der Gemeinde abzustimmen, ob bzw. wie die Gemeindeverbindungsstraße nach Lindach durch die Abbaumaßnahmen beeinträchtigt werden darf bzw. kann. Ggf. ist eine Bestandsaufnahme vorzunehmen.

Bei der Verfüllung der Abschnitte 2.1 und 2.2 wird nochmal auf die Begründung zur 9. Änderung des FNP verwiesen. Die Sicht auf die Kirche in Kreuz könnte durch entsprechende Verfüllung gegenüber dem jetzigen Ist-Zustand verbessert werden. Das Landratsamt wird gebeten dies beim Genehmigungsbescheid entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:38 Uhr