Das bestehende Wohnhaus soll abgebrochen und durch einen größeren Neubau ersetzt werden. Der Neubau wird mit einer Grundfläche von 20,50m x 12,00m geplant. Die Wandhöhe soll ca. 8,12m nach Westen hin und 7,12m nach Osten hin betragen. Die Firsthöhe wird mit ca. 10,80m geplant. Es wird ein Satteldach mit 30° Dachneigung geplant.
Es soll eine Tiefgarage mit 8 Stellplätzen errichtet werden, die Zufahrt soll von Nordwesten her erfolgen. Es sind auch noch 4 offene Stellplätze geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlans „Zinneberger und Moosacher Straße 1. Änderung“.
Von diesem BPlan werden folgende Befreiungen beantragt:
Der BPlan setzt zwingend 2 Vollgeschoße fest. Das Dachgeschoß soll als Wohnraum ausgebaut werden und wird als Vollgeschoß geplant. Somit hätte der Neubau 3 Vollgeschoße. Von der Anzahl der Vollgeschoße wurde in diesem BPlan bisher noch keine Befreiung erteilt.
Der BPlan setzt eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,75 fest. Geplant wird eine GFZ von 0,9. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt Bauräume an der Nordseite der Grundstücke fest. Durch den geplanten Neubau wird der festgesetzte Bauraum mit einer Fläche von ca. 12,00m x 10,50m (=126,00m²) überschritten. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt maximal 2 Wohneinheiten (WE) fest. Es wird eine Befreiung für insgesamt 6 WE beantragt. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt eine Ost-West-Firstrichtung fest. Das Gebäude wird in der Längsrichtung in Nord-Süd-Richtung geplant. Der First soll ebenfalls in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Eine Befreiung für die Firstrichtung wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt einen Kniestock von maximal 40cm fest. Durch den Ausbau des Dachgeschoßes wird der Kniestock mit 1,00m geplant. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt maximal 2 Dachflächenfenster pro Dachseite fest. Durch den Ausbau des Dachgeschoßes sind mehr Dachflächenfenster notwendig. Eine Befreiung für Dachflächenfenster wurde bisher nicht erteilt, es wurden aber Befreiungen für eine erhöhte Anzahl an Dachgauben erteilt.
Der festgesetzte Garagenbauraum reicht für die Tiefgaragenabfahrt nicht aus und wird nach Süden hin um ca. 8m überschritten. Zudem werden offene Stellplätze vor dem Gebäude geplant und damit außerhalb der festgesetzten Stellplatzbauräume. Überschreitungen in diesem Ausmaß wurden bisher nicht erteilt.
Die Befreiungen werden größtenteils mit den östlichen Mehrfamilienhäusern begründet, um eine schönere Abstufung von den großen Gebäuden zu der kleinteiligeren Bebauung zu schaffen.