Vorbescheid: Abbruch Doppelgarage und Wiederaufbau Garagen mit Wohneinheit, Mattenhofener Straße 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das bestehende Garagengebäude soll abgebrochen und durch einen größeren Neubau mit Wohneinheit ersetzt werden. Der Neubau soll eine Grundfläche von ca. 17,40m x 8,40m erhalten und eine Wandhöhe von ca. 5,61m und eine Firsthöhe von ca. 6,98m erhalten. Der Neubau soll Garagen und eine Wohneinheit enthalten.
Das Vorhaben liegt noch im baurechtlichen Innenbereich. Laut Schreiben des Landratsamtes Ebersberg fügt es sich jedoch aufgrund der hohen gesamten Grundfläche von Bestand und Neubau nicht in die Umgebung ein. Da durch den Anbau der Gesamtgebäudekörper einen Doppelhauscharakter besitzt, sind die Doppelhäuser aus der Umgebung zu betrachten. Hier ergibt sich eine Grundfläche von ca. 200m² für Doppelhäuser. Das o. g. Vorhaben würde auf eine Grundfläche von 286,16m² kommen. Laut Landratsamt sind die Hausgruppen und Reihenhäuser aufgrund des Doppelhauscharakters des Vorhabens nicht ausschlaggebend. Zudem wird die Firstrichtung als problematisch angesehen.

Aufgrund des neuen Bauantragverfahrens im Landkreis Ebersberg überschneidet sich die Beteiligung der Gemeinde mit dem o. g. Schreiben des Landratsamtes. Mit dem Schreiben ist klar, dass laut unterer Bauaufsicht das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Das Landratsamt könnte einen Bescheid erst mit den Stellungnahmen der beteiligten Behörde erlassen. Erst mit Bescheid kann der Bauherr rechtlich gegen eine nicht erteilte Genehmigung vorgehen. Laut Geschäftsordnung müssen Bauvorhaben mit erwarteten Baukosten >50.000€ im Hauptausschuss behandelt werden. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, könnten Vorhaben, bei denen sich die Beteiligung der Gemeinde mit einer negativen Stellungnahme der Bauabteilung in Ebersberg überschneiden, auf Verwaltungsweg bearbeitet werden.
Kommt das Bauamt Glonn zu einer gegenteiligen Auffassung als das Landratsamt, würden die Anträge trotzdem im Hauptausschuss behandelt werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss lehnt den Vorbescheid in der vorgelegten Fassung ab. Wenn sich das Vorhaben durch eine Reduzierung der Grundfläche in die Umgebung einfügt, wird dem Antrag zugestimmt. Die Firstrichtung wird nicht problematisch gesehen..
Vorhaben, bei denen sich negative Stellungnahmen der unteren Bauaufsicht mit der Beteiligung der Gemeinde überschneiden, werden auch künftig im Hauptausschuss behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2021 16:17 Uhr