Bauvoranfrage für den Bau eines weiteren Wohnhauses, Breitensteinstraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird angefragt, ob auf dem Grundstück Breitensteinstraße 9 ein weiteres Wohnhaus für den Eigenbedarf errichtet werden kann. Das Antragsschreiben wurde mit der Ladung an die Gemeinderäte verteilt.
Das Grundstück liegt im Bereich des BPlans „südlich von Wetterling“. Dieser setzt einen Bauraum im östlichen Bereich des Grundstücks fest. Im Westen des Grundstücks wird ein 5m breiter Grünstreifen festgesetzt.
Ein weiteres Wohnhaus würde die Festsetzungen (u. a. Bauraum und Grundfläche) überschreiten. Befreiungen von den Festsetzungen dieses BPlans wurden bisher nur in geringem Ausmaß erteilt und würden für eine Bebauung mit einem weiteren Wohnhaus nicht ausreichen. Bebauungen in zweiter Reihe sind bisher mit Befreiungen nicht möglich gewesen, da die Überschreitungen so massiv waren, dass sie den Grundzügen der Planung der Bebauungspläne widersprochen hätten.
An anderer Stelle im BPlan wurde auch bereits eine größere Überschreitung der Grundfläche verweigert.

Eine Bebauung mit einem weiteren Wohnhaus wäre daher nur mit Bauleitplanung machbar. Eine Bebauungsplanänderung des bestehenden BPlans wäre städtebaulich schwer begründbar. Das Gelände fällt sehr stark ab, sodass voraussichtlich nur auf ein bis zwei Parzellen weitere Wohnhäuser möglich wären. Eine städtebauliche Begründung für einen Bebauungsplan mit nur ein bis zwei Wohnhäuser ist nicht ersichtlich.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine weitere Baulandausweisung nach Westen hin. Hier ist aber ebenfalls wieder ein starker Hang vorhanden. Eine Bebauung wäre nur schwer umsetzbar. Ebenso wäre eine Erschließung dieses Bereichs sehr schwierig. Eine erste Anfrage beim Eigentümer der betroffenen Fläche brachte eine negative Rückmeldung.
Die Aufstellung des bisherigen BPlans war auch nicht unumstritten. Deswegen wurde letztlich diese lockere Bebauung festgesetzt.

Das vorhandene Wohnhaus kommt auf eine Grundfläche von ca. 80m². Zusammen mit den Anlagen die ebenfalls zur GR I (Grundfläche Hauptgebäude) gezählt werden müssen ist eine Grundfläche von ca. 120m² vorhanden. Mittels angemessenen Anbaus könnte man auf eine mit der Nachbarbebauung vergleichbare Grundfläche kommen und könnte das Gebäude zu einem Zweifamilienhaus umbauen. Eine Überschreitung der Grundfläche, wie bereits bei anderen Vorhaben innerhalb des BPlan-Gebiets vorhanden, wäre städtebaulich vertretbar. Ein eigenständiges Wohnhaus (angebaut oder freistehend) ist mit dem vorliegenden BPlan nicht möglich.

Beschluss

Der Hauptausschuss lehnt die Voranfrage für ein weiteres Wohnhaus auf dem Grundstück Breitensteinstraße 9 ab. Auch eine Bauleitplanung wird nicht in Aussicht gestellt.
Für eine angemessene Erweiterung des Wohnhauses durch Anbau und eine Überschreitung der Grundfläche in der bereits im BPlan-Gebiet vorhandenen Größenordnung wird eine Zustimmung in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2021 16:17 Uhr