Voranfrage: Umgestaltung Außenanlagen, Marktplatz 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der Voranfrage soll die Haltung der Gemeinde zu einer möglichen Umplanung im Bereich des Anwesens Marktplatz 10 abgefragt werden. Die Schreiben der Planerin und Grundstückseigentümerin wurden mit der Ladung an die Gemeinderäte verteilt.
Der Außenbereich der vorhandenen Eisdiele/Bistro „Marktblick“ soll vergrößert werden. Entlang der Straße am Marktplatz soll ein Fußweg entstehen. Die bisherigen Stellplätze vor den Läden im Gebäude Marktplatz 10 würden dafür jedoch entfallen. Nach der letztmaligen Erweiterung des Marktblick waren insgesamt noch 3 Läden verschiedene Läden vorhanden. Entlang der Ladenfront waren insgesamt 7 Stellplätze nachgewiesen. Für die beiden anderen Läden jeweils 2 und für den Marktblick 3 Stellplätze. An der Nordseite des Gebäudes sind 4 Stellplätze ausgewiesen für die Büro und Wohnnutzung in diesem Gebäude.
Es wird angefragt, ob die Gemeinde von der Anzahl der Stellplätze abweichen würde, wenn dafür eine Aufwertung des Marktplatzes durch eine größer und besser gestaltete Außenanlage des Marktblick und einen Fußweg für die Allgemeinheit gegeben ist.

Bereits jetzt ist die Stellplatzsituation am Marktplatz angespannt. Noch dazu gehören 2 der entfallenden Stellplätze zu einem anderen Laden. Die 2 Stellplätze des anderen Ladens sollten erhalten bleiben. Die 5 anderen Stellplätze könnten, wenn möglich auch in der Nähe auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden. Stellplätze auf anderen Grundstücken sind mit Dienstbarkeit zu sichern.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt, dass auf eine Stellplatzfläche verzichtet werden kann, die der Fläche entspricht, die ein Fußweg mit 1,20m Breite entlang der westlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Marktplatz 10 aufweisen würde. Voraussetzung ist eine öffentliche Widmung des Fußwegs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2021 16:17 Uhr