Jahresrechnung 2019 - Vorlage und Feststellung gem. Art. 102 Abs. 2, 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 11.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinschaftsversammlung wurde die Jahresrechnung 2019 vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Jedes Mitglied erhielt einen Abdruck der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts vorab zur Kenntnisnahme. Die Jahresrechnung samt Anlagen wurde von der Prüfungsbeauftragten, Frau Brigitte Scherer, geprüft (Art. 103 GO). Der Gemeinschaftsvorsitzende Oswald gab die wichtigsten Prüfungsfeststellungen anhand des Berichts bekannt. Sachliche Hinweise und Anregungen des Prüfers wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Wie der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zu entnehmen ist, traten nennenswerte Unstimmigkeiten nicht auf. Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung zu den über- oder außerplanmäßigen Ausgaben wird gem. Art. 66 Abs. 1 GO erteilt. Die Vorlage der wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung an den Gemeinderat erfolgte jedoch bereits jeweils mit Vorlage des Vorberichts zum Haushaltsplan des darauffolgenden Haushaltsjahres. Alle Vorberichte enthalten fortlaufende Tabellen oder Ausführungen zu den wichtigsten Daten des Vorjahres, des laufenden Haushaltsjahres sowie der künftigen Jahre des Finanzplanzeitraumes. Die Gemeinschaftsversammlung hatte somit bereits vor Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung von den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung Kenntnis erlangt und Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung schließt sich dem Bericht der Sachverständigen an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2019 als abgeschlossen.
Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung festgestellt:


Bereinigte Soll-Einnahmen
in €
Bereinigte Soll-Ausgaben
in €
Verwaltungshaushalt
2.881.282,95
2.881.282,95
Vermögenshaushalt
271.537,35
271.537,35



Gesamthaushalt
3.152.820,30
3.152.820,30

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 09:15 Uhr