Bebauungsplan "Haslach, westlich der Glonntalstraße", Planvorstellung und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 26. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 30.06.2015 fasste der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich an der Glonntalstraße im Ortsteil Haslach.
Aus verschiedenen Gründen, (umfangreiche Bodenuntersuchungen mit gutachterlichen Beurteilungen, rechtliche Abklärungen, Notarverträge etc.), ruhte das Verfahren für längere Zeit. Nachdem nun verschiedene Fragen geklärt und die Notarverträge abgeschlossen sind, kann das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. 
Das in der Sitzung am 28.04.2020 beauftragte Planungsbüro Architekturbüro Hans Baumann
& Freunde hat inzwischen, in Zusammenarbeit mit der Dr. Schober Gesellschaft für Landschafts-planung mbH einen Bebauungsplan Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht angefertigt. 
Diese Planunterlagen, datiert mit 25.01.2022, wurden vorab den Gemeinderäten mit der Sitzungs-einladung zur Ansicht vorgelegt.
Der Nutzungscharakter des Baugebietes wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem.
§ 4 der BauNVO festgelegt. Dabei werden aufgrund der Größe und Lage des Baugebietes
bestimmte Nutzungen wie z. B. Schank- und Speisewirtschaften, Tankstellen, Gartenbaubetriebe etc. ausgeschlossen. 
Die Planung sieht die Errichtung von fünf Einzelhäusern mit dazugehörigen Garagen und
Nebenanlagen vor. Pro Wohngebäude sind max. 2 Wohneinheiten zugelassen. Die max.
zulässige Grundfläche bzw. Grundflächenzahl ist für jedes Grundstück gesondert für Haupt- und Nebenanlagen unter Berücksichtigung der Flächengröße festgesetzt. Bei der Festsetzung der Größe der zul. Grundfläche für Nebenanlagen wurden die fehlenden Kellerräume berücksichtigt.
Als Dachform ist sowohl für Hauptgebäude als auch für Garagen ein Satteldach mit einer
Neigungsspanne von 18° bis 25° vorgegeben.
Aufgrund der sensiblen Bodenverhältnisse ist eine Unterkellerung der Gebäude nicht zulässig und die Bauwerke sind auf Pfähle mit einer Tiefe von 10,50 bis 13,00 m zu gründen. Aus Gründen der Sicherheit sind bei der Bauausführung besondere technische Maßnahmen zu treffen. 
So sind z. B. Rigolen zur Verhinderung einer Austrocknung des Torfes um damit die Gefahr
einer Bodenabsenkung zu minimieren, zu errichten. Pfähle dürfen nicht gerammt, sondern müssen gebohrt werden.
Die Ausführung dieser Maßnahmen und die Verpflichtung zum Unterhalt der Bauwerke werden in einem städtebaulichen Vertrag mit den Grundeigentümern geregelt.
Die erforderliche, berechnete Ausgleichsfläche mit einer Größe von 3.065 m² wird auf der Fl.-Nr. 2204, die entlang der „Glonn“ Richtung Piusheim liegt, bereitgestellt.
Die hier vorgesehene Extensivierung soll die Funktion des Uferrandstreifens insgesamt aufwerten und den Nährstoffeintrag sowohl in das Grundwasser als auch in die Glonn vermindern.   
Herr Baumann stellte dem GR die einzelnen Festsetzungen vor, erläuterte sie und stand für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Seitens der Verwaltung lag eine Anfrage vor, die unter Punkt 6.1 der Festsetzungen festgelegte
max. zul. Größe der Fläche für Nebenanlagen zu erhöhen. Nach ausgiebiger Diskussion im GR wurde dazu folgender Beschluss gefasst: 

Beschluss:        10 : 7
Die unter Punkt 6.1. festgesetzte max. zul. Größe für Nebenanlagen von 90 bzw. 120 m² soll beibehalten werden.

Weiterer Beschluss:                10 : 7
Im GR wurde das Für und Wider über die Zulässigkeit von gebäudeunabhängigen Solaranlagen
diskutiert und folgender Beschluss gefasst:
Gebäudeunabhängige Solaranlagen sollen im Baugebiet zugelassen werden. 

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderat besteht mit den heute vorgestellten Planunterlagen Einverständnis. Es sind noch folgende Änderungen einzuarbeiten:

-   Unter Punkt 8 (Grünordnung) der Festsetzungen soll noch ein Verbot zur Anlegung von
    Schottergärten aufgenommen werden.
-   Punkt 6.5 soll dahingehend abgeändert werden, dass die jeweils aktuell gültige 
    Stellplatzsatzung des Marktes Glonn einzuhalten ist.  
-   Es sind nur symmetrische Satteldächer zulässig. 

Die so ergänzten Planunterlagen, datiert mit 25.01.2022 werden hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dieser Planung die vorgezogene Bürger- und Fach-stellenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.02.2022 14:31 Uhr