Raumkostenzuschuss für Tagespflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Neben der Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten und Hort gibt es Angebote zur Tagespflege bzw. Großtagespflege. In der Tagespflege werden die Kinder üblicherweise in kleineren Gruppen betreut. Ursprünglich war die Idee, dass Eltern neben den eigenen Kindern noch weitere zu Hause mitbetreuen. Detaillierte Informationen zur Tagespflege sind auf den Webseiten des Landkreises unter https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/ verfügbar. Basis der Finanzierung der Großtagespflege/Tagesmütter für Kinder ist das BayKiBiG in Anlehnung an die Förderung für die Kindergärten, Krippen etc. Die Abrechnung erfolgt über das Landratsamt. Von diesem erhalten die Kommunen üblicherweise im Februar/März die Endabrechnung zum vorhergehenden Jahr (ca. 1/3 des Gesamtbetrags). Der Förderbetrag durch das Landratsamt beinhaltet neben der allgemeinen Förderleistung, einen Qualifizierungszuschlag und einen Sachaufwand, welcher bei der Großtagespflege deutlich höher ist. Der Sachaufwand soll neben den Spielsachen auch die Raumkosten beinhalten und wird je Betreuungsstunde bezahlt.
Es liegt ein Antrag auf Bezuschussung der Raumkosten eines Angebots vor, welches als Anlage beiliegt. Im Sinne einer dauerhaften Planung und der Gleichbehandlung bietet es sich an hierzu einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Alternativ könnte auch ein zeitlich begrenzter Beschluss gefasst werden, da momentan aufgrund weniger Einschulungen im letzten Schuljahr (wohl aufgrund Corona) die Betreuungsplätze für Kinder im vorschulischen Alter angespannt sind. Nach Recherchen der Verwaltung wird das Thema in den Gemeinden unterschiedlich behandelt. Üblicherweise verpflichten sich die Träger als Gegenleistung zur bevorzugten Aufnahme ortsansässiger Kinder.
Der angenommene Sachaufwand für die Betreuung von 5 Kindern über 8 Stunden und 5 Tage beträgt momentan ca. 1700.- € pro Monat. Aus Sicht des Landratsamtes steht es den Gemeinden frei die Tagespflege, abhängig von der örtlichen Situation (z.B. besonders hohe Mieten, keine Betreuungsplätze), zusätzlich zu unterstützen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 10% des Sachaufwandanteil für jedes Glonner Kind zu gewähren. Aus dem Antrag muss nachvollziehbar hervorgehen welche Glonner Kinder wie lange betreut wurden. Er ist spätestens 6 Monate nach dem Ende eines Schuljahres zu stellen, jedoch nicht öfter als zweimal je Betreuungsjahr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.04.2022 09:56 Uhr