1. Änderung des Bebauungsplanes "Postanger"; Behandlung der Stellungnahmen zur nochmaligen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 29. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund der vom GR in der Sitzung am 25.01.2022 beschlossenen Änderungen (Wegfall der TG,
zusätzlicher Bauraum u. s. w.) musste mit der geänderten Planung nochmal ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. 
Die Planung lag im Zeitraum vom 08. bis 23. Februar 2022 nochmals zur öffentlichen Einsicht-nahme aus. Gleichzeitig wurde den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nochmals die Möglichkeit gegeben, zur geänderten Planung Stellung zu nehmen.
Im Folgenden sind die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen inhaltlich zusammengefasst und mit Abwägungs- und Beschlussvorschlägen versehen. Diese Zusammenfassung, erstellt vom beauftragten Planungsbüro Feirer-Kornprobst aus Stephanskirchen, in Abstimmung mit dem Bauamt der VG Glonn, wurde allen Gemeinderatsmitgliedern vorab zur Sitzung ausgehändigt. Herr Feirer stellte dem Gemeinderat die einzelnen Einwendungen vor und erläuterte sie. Ebenso stand er für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung. Der Gemeinderat diskutierte die einzelnen Punkte und fasste die u.a. Beschlüsse.

A) Abgegebene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Nr.
TÖB
Stellungnahme
Datum
1
Deutsche Telekom Technik GmbH
keine Äußerung

2
Bund Naturschutz Kreisgeschäftsstelle Ebersberg
keine Äußerung

3
Kreisbrandinspektion Ebersberg –Herr Twietmeyer
keine Äußerung

4
Landesbund für  Vogelschutz in Bayern e. V.
keine Äußerung

5
Landratsamt Ebersberg - Staatl. Bauamt- (Bauleitplanung)
Anregungen
08.03.2022
6
Landratsamt Ebersberg -Immissionsschutz-
keine Anregungen
08.03.2022
7
Landratsamt Ebersberg – Bodenschutz/Altlasten
keine Anregungen
08.03.2022
8
Landratsamt Ebersberg –Kreisbehörde-
keine Anregungen
31.01.2022
9
Landratsamt Ebersberg -Staatl. Gesundheitsamt-
keine Anregungen
08.02.2022
10
Landratsamt Ebersberg -Untere Naturschutzbehörde-
Anregungen
08.03.2022
11
Regierung von Oberbayern -Höhere Landesplanungsbehörde-
keine Anregungen
28.01.2022
12
Regionaler Planungsverband München
keine Anregungen
01.02.2022
13
Staatl. Bauamt Rosenheim
Anregungen
07.03.2022
14
TenneT TSO GmbH (früher Transpower)
keine Anregungen
28.01.2022
15
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Anregungen
15.02.2022
16
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
keine Äußerung


Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder keine Einwendungen gegen die Planungsinhalte des Bebauungsplans bzw. Einverständnis mit der Planung erklärt oder mitgeteilt, dass sie von der Planung nicht berührt sind:

Nr.
TÖB
Stellungnahme
Datum
1
Deutsche Telekom Technik GmbH
keine Äußerung

2
Bund Naturschutz Kreisgeschäftsstelle Ebersberg
keine Äußerung

3
Kreisbrandinspektion Ebersberg –Herr Twietmeyer
keine Äußerung

4
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.
keine Äußerung

6
Landratsamt Ebersberg - Immissionsschutz
keine 

7
Landratsamt Ebersberg – Bodenschutz/Altlasten
keine Anregungen
08.03.2022
8
Landratsamt Ebersberg –Kreisbehörde-
keine Anregungen
31.01.2022
9
Landratsamt Ebersberg -Staatl. Gesundheitsamt-
keine Anregungen
08.02.2022
11
Regierung von Oberbayern -Höhere Landesplanungsbehörde-
keine Anregungen
28.01.2022
12
Regionaler Planungsverband München
keine Anregungen
01.02.2022
13
Staatl. Bauamt Rosenheim
Anregungen
07.03.2022
14
TenneT TSO GmbH (früher Transpower)
keine Anregungen
28.01.2022
16
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
keine Äußerung



B Abgegebene Stellungnahmen der Öffentlichkeit

1
Öffentlichkeit
Anregungen
20.02.2022


Zu A) Inhalt / Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


5        Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 08.03.2022
 I. Vorbemerkungen 
Das LRA Ebersberg hat bereits am 19.10.2021 zu vorliegenden Bebauungsplan Stellung genommen. Der Bebauungsplanvorentwurf liegt nun in der Fassung vom 25.01.2022 vor. 
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wurde Feirer-Kornprobst, Filzenweg 19 in 
83071 Stephanskirchen beauftragt. 
II. Baufachliche und baurechtliche Stellungnahme 
Die Anmerkungen zu Gebietsart und Ergänzung einer Höhenkote wurden übernommen. 
Die Gebietsart „Gemeinbedarf und Wohnen“ wird problematisch gesehen, da so nicht sichergestellt werden kann, dass das Plangebiet nicht durch reine Wohnbebauung gefüllt wird. Die Möglichkeit der Wohnbebauung sollte auf ein Teilgebiet beschränkt werden. Denkbar wäre auch die Einschränkung des Wohnens auf „Gemeinbedarf mit Wohnen“, um z.B. Wohnungen für Erzieherinnen etc. ermöglichen zu können. Dies müsste in der Begründung genauer herausgearbeitet werden. 
Die Anmerkungen zum Spielplatz wurden in der Abwägung nicht berücksichtigt. 
Aus baufachlicher und baurechtlicher Sicht werden keine weiteren Anregungen oder Einwände geäußert.
 
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auslöser für die vorliegende Bebauungsplanänderung ist das Bauvorhaben der Marktgemeinde Glonn für einen neuen Feuerwehrstandort, das eine Kombination von Gemeinbedarfsnutzungen und Wohnen vorsieht. In der Begründung ist dies unter Ziffer 4.1 ausführlich mit planerischer Darstellung des konkreten Vorhabens erläutert. Insofern werden die Bedenken hinsichtlich der Gebietsart nicht geteilt. Bezüglich der Anmerkungen zum Spielplatz ist festzustellen, dass sich die Grundstückszufahrt ca. 20 m nördlich des Spielplatz befindet und insoweit keine Konfliktsituation zu befürchten ist. Eine Änderung oder Ergänzung der Planung ist nicht veranlasst. 

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 


10        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 08.03.2022
aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen unter Berücksichtigung folgender Anregungen keine Einwände: 
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird der Verlust des Baumbestandes entlang der östlichen Grundstücksgrenze bedauert. Aufgrund der beabsichtigten Nutzung des Plangebietes ist ein hoher Versiegelungsgrad und nur geringe Ersatzpflanzungen zu erwarten. 
Der vorhandene Baumbestand an der östlichen Grundstücksgrenze erfüllt an dem Standort verschiedene Funktionen (z. B. Sauerstoffproduktion, Nahrungsquelle und Lebensraum für die heimische Fauna, Sichtschutz zu dem östlich angrenzenden Wohngebiet usw.) In Hinblick auf den Klimawandel ist eine Beseitigung eines jahrzehntelang gewachsenen Gehölzbestandes kurzsichtig. 
Ersatzpflanzungen können über Jahrzehnte hinweg nicht die Aufgaben erfüllen, die der jetzt vorhandene Gehölzbestand zu leisten vermag. 
Wenn der Baumbestand schon aufgrund der beabsichtigten Nutzung des Plangebietes nicht erhalten werden soll und kann, wird angeraten, zur Durchgrünung des Plangebietes als künftige Frischluftschneise und Lebensraum für die heimische Fauna, die Eingrünung der nördlichen Grundstücksgrenze mit heimischen Bäumen und Sträuchern wie in der Planfassung des Bebauungsplanes „Postanger“ vom 30.01.2008 beizubehalten und auszuführen.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Marktgemeinde ist bewusst, dass mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Umwelt erfolgt und das ursprünglich angedachte Grünkonzept nicht mehr umgesetzt werden kann. Wie in der Begründung erläutert, besteht ein sehr dringender und kurzfristiger Bedarf für den 
neuen Feuerwehrstandort, auch in Verbindung mit dem Rettungsdienststandort.
Der gewählte Standort ist der einzige, der kurzfristig im Innenbereich zur Verfügung steht. Aufgrund der funktionalen Anforderungen in Verbindung mit der räumlichen Begrenztheit ist ein Verzicht auf eine großzügige Eingrünung unumgänglich. 
Abgesehen davon, dass keine geeigneten externen Flächen zur Verfügung stehen, wäre im Übrigen der geplante Standort nur extern möglich, was wiederum einen erheblich höheren Eingriff im Außenbereich nach sich ziehen würde. 
Zudem würde sich durch die vorgeschlagene Eingrünung das Plangebiet nach Süden in Richtung der schulischen Sportanlagen verschieben und diese soweit beeinträchtigen, dass bestimmte Sportanlagen, die für den Schulsport unverzichtbar sind, entfallen müssten.  
Insofern wird unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte die vorliegende Planung im Sinne einer ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung ohne Änderung weiterzuverfolgen.

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 

13        Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 07.03.2022
verzeihen Sie die Verzögerung, Stellungnahme vom 22.10.2021 bleibt bestehen (s. Anlage).
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme wird auf die im Vorfeld der Planung durchgeführte Vorabstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim hingewiesen. Das Ergebnis dieser Vorabstimmung wurde vollumfänglich in der Planung berücksichtigt. Zudem wurde die Stellungnahme vom 22.10.2021 bereits in die Abwägung eingestellt und in der Sitzung vom 25.01.2022 in ausreichendem Maße behandelt. Für den Bebauungsplan besteht kein weiterer Änderungsbedarf.

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 

15        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 19.10.2021
gemäß Entwurf vom 25.01.2022 soll das Plangebiet nun als Sonstiges Sondergebiet Gemeinbedarf und Wohnen festgesetzt werden.
Unsere Stellungnahme vom 19.10.21 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 gewürdigt. Insbesondere begrüßen wir die Festsetzung von Flächen zur Regelung des Wasserabflusses, sei es für die Versickerung des Niederschlagswassers oder für dessen Rückhaltung auf dem Gelände. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist im Zweifelsfall durch Sickertests zu überprüfen.
Ansonsten verweisen wir auf unsere bisherige o.g. Stellungnahme.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 19.10.2021 wurde bereits in die Abwägung eingestellt und in der Sitzung vom 25.01.2022 in ausreichendem Maße behandelt. Für den Bebauungsplan besteht kein Änderungsbedarf.

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 


Zu B) Inhalt / Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit

1        Öffentlichkeit 1, Schreiben vom 19.10.2021
langsam nimmt die Gestaltung des Feuerwehrhauses Fahrt auf.
Offensichtlich hat die neueste Kosten-Nutzen-Analyse nun doch die sehr hohen Mehrkosten einer Tiefgarage gerechtfertigt.
Auch das möglich höhere Unfallrisiko in der “Spielstraße“ wurde sicherlich ebenfalls durch ein Gutachten ausreichend berücksichtigt. Um fristgemäß unsere Stellungnahme bzgl. der Änderung des Bebauungsplanes „Postanger“ Gemeinde Glonn abzugeben, haben wir als direkte Anlieger noch Themen, die einer Berücksichtigung bedürfen.
In dem Bebauungsplan „Postanger“ Entwurf: 25.01.2022 wird unter 7. Immissionsschutz folgendes beschrieben:
„Im Übrigen sind mehr als unerhebliche Störungen, Belästigungen oder Beeinträchtigungen durch Gerüche, Erschütterungen, Stäube, Abgase etc. derzeit im Plangebiet nicht bekannt. In der Planfolge ist keine Verschlechterung der Bestandssituation zu befürchten.“
Diese sehen wir als nicht vollständig gegeben, da wir als direkte Anwohner hier Bedenken haben, wie u.a. durch Lärm- und Geruchsbelästigungen.
Die mobilen Abfallsammelbehälter wurden unglücklicherweise an der einzigen Stelle platziert, an der in ca. 3 Meter Entfernung Anwohner leben, spielen, zeitverbringen und essen!
Wir meinen niemand möchte, ein paar Meter von seiner Terrasse entfernt, u.a. an heißen Sommertagen mit übelriechenden Abfällen konfrontiert werden.
Gerade bei den ständigen Westwinden wären hier einige Grundstücke betroffen – so würde u.a. Essen oder Grillen auf der Terrasse sicherlich ein dabei der Appetit vergehen.
An den anderen drei Seiten des Gemeindegrundstücks besteht diese Problematik nicht.
Bitte seien Sie so rücksichtsvoll und planen den Sammelplatz der Abfallbehälter um.
Des Weiteren sollten Sie noch berücksichtigen, dass eine Müllentsorgung am Postanger nur eingeschränkt möglich ist.
Die Müllfahrzeuge können den südlichen Bereich des Postangers nicht anfahren (Nr. 27,25, usw.), da die Fahrzeuge nicht durch die Kurven kommen.
Somit müssen diese Anwohner jeden Dienstag ihre Mülltonnen vor dem Haus Nr. 13 abstellen.
 
Abwägung:
Hinsichtlich der Tiefgarage ist anzumerken, dass die Errichtung einer Tiefgarage nach den Regelungen des Bebauungsplans weiterhin möglich ist, nach dem derzeitigen Planungsstand aber nicht realisiert wird. Bezüglich der Bedenken wegen der mobilen Abfallsammelbehälter ist darauf hinzuweisen, dass der Abstand zum nächstgelegenen Wohngebäude Postanger 10 mindestens 12 m, nicht 3 m beträgt. Hier ist zudem klarzustellen, dass dies erst bei Realisierung des Gebäudes in der Teilfläche 2 – TF 2 – zum Tragen kommt. Die Anfahrbarkeit für die Müllfahrzeuge ist gegeben. Die Müllfahrzeuge können bei Bedarf über die geplante interne Erschließung zur Kastenseestraße durchfahren. Insofern werden die vorgetragenen Bedenken nicht geteilt. 

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 

Beschluss

Billigungs- und Satzungsbeschluss des Marktgemeinderates: 

1.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen der Verwaltung/Planer werden zur Kenntnis genommen.

2.
Der Marktgemeinderat billigt den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich Begründung ohne Änderung in der Fassung vom 29.03.2022.

3.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Postanger“ in der Fassung vom 29.03.2022 einschließlich der Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 13:47 Uhr