Sporthallenneubau - Festlegung eines Standorts


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 30.11.21 hat der Marktgemeinderat beschlossen unmittelbar nach der Stellungnahme vom Büro HUMMEL|KRAUS, welche an die Gemeinderäte verteilt wurde, den Standort für eine neue Sporthalle festzulegen. GR Axenböck hatte in der Sitzung vom 29.3.22 nachgefragt, was „unmittelbar“ bei diesem Beschluss bedeutet. Wunschgemäß ist somit die Standortentscheidung als Tagesordnungspunkt aufgenommen. Auf die vorhergehenden Sitzungen und Anlagen (Stellungnahme HUMMEL|KRAUS und der Schule wird verwiesen).
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Standortdiskussion vor einer gesicherten Finanzierung nicht zweckmäßig. Wichtig ist es, den Standort vor der Erstellung einer Eingabeplanung festzulegen. Aus Sicht des Baurechts ist die Errichtung einer neuen Sporthalle im Ortszentrum auf gemeindlichen Grundstücken nur nördlich der Geschwister-Scholl Straße denkbar. Wie aus der Stellungnahme der Schule hervorgeht, ist der „Rote Platz“ als Allwetterplatz für den Schulbetrieb vorgeschrieben und zwingend notwendig. Dies wird sicher auch eine Voraussetzung sein, um für den Bau einer Halle einen Zuschuss für die Schulnutzung bekommen zu können. Somit muss, im Falle des Standorts „Roter Platz“, auch ein neuer Allwetterplatz für die Schule gebaut werden. Nach Aussage sowohl des Baujuristen im LRA Ebersberg als auch des VG-Bauamts wird man aus baurechtlicher und städtebaulicher Sicht momentan auch den Allwetterplatz nicht südlich der Geschwister-Scholl Straße bauen können.

Im Zuge einer intensiven und ausführlichen Diskussion stellte sich heraus, dass noch einige offene Fragen, insbesondere was die Möglichkeit zu einer Verlegung des Roten Platzes auf die Südseite der Geschwister-Scholl-Straße betrifft, bestehen. Es wurde vorgeschlagen, die baurechtliche Situation hierzu im Rahmen der Gemeinderäte-Schulung am 25.05.2022 mit Herrn RA Simon, dem Leiter des Referats für Baurecht und Landesplanung vom Bayerischen Gemeindetag, nochmals zu erörtern. Unabhängig davon soll mit der Schule geklärt werden, ob eine solche Verlegung des Roten Platzes hinsichtlich Praktikabilität und Sicherheitsaspekten (Straßenüberquerung, Schülerbeaufsichtigung etc.) akzeptiert werden könnte.

Beschluss

Die Entscheidung zur Standortfestlegung wird vorerst vertagt. 
Die Thematik soll wieder behandelt werden, wenn die vom Gremium gewünschte rechtliche Einschätzung zur Verlegung des Roten Platzes von Herrn RA Simon bekannt ist, eine verbindliche Aussage der Schule hinsichtlich deren Akzeptanz vorliegt und von einer Fraktion der Wunsch nach einer erneuten Behandlung eingeht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 14:40 Uhr