Neugestaltung Lena-Christ-Straße - Weiteres Vorgehen / Vergabe Landschaftsplaner


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Thematik beschäftigt. Zuletzt wurde am 26.04.2022 folgendes beschlossen:
„Die Entwürfe des Ingenieurbüros Putz sollen weiterverfolgt und mit gevas, humberg, partner sowie HUMMEL|KRAUS abgestimmt werden. Die Einbindung eines Landschaftsplaners wird zugestimmt, soweit dieser eine Abrechnung auf Stundenbasis zur Verbesserung des vorgelegten Entwurfs akzeptiert.“ 
Die nun vorliegende Stellungnahme von gevas, humberg, partner liegt als Anlage bei. Darin wird festgestellt, dass bei der vorgelegten Planung die einzige Ausweichstelle für Begegnungsverkehr PKW-LKW bei der Einmündung der St. Johannes Str. ist, diese aber aufgrund des eingezeichneten Stellplatzes nur eingeschränkt funktioniere. Gemäß FASt 06 beträgt die Mindestfahrbahnbreite 5,0 m zuzüglich eines Lichten Raumes von 50 cm bei Zäunen, Hecken etc. Die Stellungnahme schließt mit folgendem Fazit: “Der gemäß den bereitgestellten Planunterlagen vorgesehene Ausbauzustand der Lena-Christ-Straße weist einige grundsätzliche Problemfelder auf. Hierzu gehören mangelnde Begegnungsmöglichkeiten zwischen Pkw und Lkw unter den Mindestkriterien gemäß den RASt 06 [1], die selbst bei der Schaffung zusätzlicher Ausweichstellen in der Praxis zu einer Mitnutzung des Gehwegs führen dürften. Wir schlagen daher eine Verbreiterung der Fahrbahn inklusive der Rinne auf 5,0m vor. Zusätzlich kritisch sind die gehwegseitigen Engstellen zu beurteilen, die gemäß den RASt 06 [1] nur in Verbindung mit Hochborden erfolgten sollten (eine Alternative ist das Setzen von Pollern). Teilweise sind die Restfahrbahnbreiten zudem zu eng, um eine Vorbeifahrt von größeren Fahrzeugen zu ermöglichen. Alternativ ist ein Verzicht auf die Stellplätze oder teilweise deren Verlegung auf die Ostseite denkbar. Wir empfehlen aufgrund dieser Ergebnisse, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.“
Die Aussage des Büros HUMMEL|KRAUS zur Stellungnahme der Verkehrsplaner lautet wie folgt:
“Wir haben uns die Stellungnahme angeschaut und können die Anmerkungen von Herrn Kunz gut nachvollziehen. Es wäre sinnvoll den Anliegern die Planung zu erläutern, um den Verdacht auszuräumen, dass alles für den motorisierten Verkehr gemacht wird und nichts für den Fußverkehr. Die 5 m Breite der Fahrbahn ist einschl. Rinnen, die Fahrbahn wirkt damit enger und damit auch geschwindigkeitsreduzierend.“
Für die landschaftsplanerische Bewertung der Entwurfsplanung auf Stundenbasis ging lediglich 1 Angebot ein. Der Angebotspreis liegt bei 5798.- €. 
Aufgrund der Starkregenereignisse sollte die Straße mit der zugehörigen Entwässerung zügig fertig gestellt werden, damit das Niederschlagswasser nicht Richtung Wolfgang-Wagner-Straße läuft und das mitgeführte Sand/Kiesgemisch die dortigen Einläufe verstopft bzw. überlastet und dort zu Überschwemmungen führt. Zudem sind die Anlieger durch den Baustaub stark belastet.
Das IB Putz hat auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen der Stadt- und Verkehrsplaner einen neuen Planentwurf mit 5 m Fahrbahnbreite erstellt, der dem Gremium vorab zur Kenntnis gegeben und in der Sitzung nochmals vom Planer erläutert wurde.

Im Zuge der intensiven Diskussion wurde erneut offenkundig, dass aufgrund der äußerst knappen verfügbaren Flächen und der zahlreichen im Straßenbereich verbauten Sparten die ursprünglich gewünschten Gestaltungsmaßnahmen nur sehr eingeschränkt umgesetzt werden können.

Abschließend fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.06.2022 14:38 Uhr