1. Änderung Ergänzungssatzung "Wolfgang-Koller-Straße"; Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 34. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.11.2021 für die 1. Änderung der Ergänzungsatzung „Wolfgang-Koller-Straße“ den Aufstellungsbeschluss gefasst. Grundlage für den Geltungsbereich war der Plan vom 30.11.2021. Damals wurde ein 10m breiter Grünstreifen als Ortsrandeingrünung beschlossen. Tatsächlich wurde der Maßstab damals falsch interpretiert, es war ein 5m breiter Grünstreifen geplant.
Im Hinblick auf eine mögliche spätere Fortführung der Bebauung ist eine Ortsrandeingrünung in einer Breite von 5m auch ausreichend. Aufgrund der Vereinbarungen der Antragsteller gibt es eine Änderung im Südwesten am Geltungsbereich. Die Änderung ist aus dem Lageplan mit Datum vom 28.06.2022 ersichtlich.
Mit der 1. Änderung der Satzung soll eine verdichtete Bebauung (2 Doppelhäuser) gegenüber der ursprünglichen Satzung (2 Einzelhäuser) ermöglicht werden. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan mit Datum 28.06.2022 der Anlage zum Protokoll ist ersichtlich.
Das beauftragte Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach hat Entwürfe der Satzung mit Begründung entworfen. Der Entwurf sieht eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern und einer gemeinsamen Zufahrt von der Wolfgang-Koller-Straße aus vor. Die Entwürfe in der Fassung vom 28.06.2022 wurden dem Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassung des Geltungsbereichs gemäß dem Lageplan vom 28.06.2022.
Der Marktgemeinderat billigt die Entwürfe der Satzung mit Begründung der 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Wolfgang-Koller-Straße“ in der Fassung vom 28.06.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss mit dem geänderten Geltungsbereich erneut ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 14:42 Uhr