Bauantrag zum Neubau eines Milchvieh- und Jungtierstalles, Flurnummer 3163/8, Westerndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschuss Glonn, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Ferienausschuss Glonn 30.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich am westlichen Ortsrand von Westerndorf im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt. 

Darüber hinaus befindet sich die Fläche im Naturraum „Inn-Chiemsee-Hügelland“ sowie im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Steinsee, Moosach, Doblbach, Brucker Moos und Umgebung“.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Kreisstraße EBE 13 befindet sich in Sichtweite des Grundstücks eine kleine Kapelle aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts (Hofkapelle des sog. Zollner-Hofs), die in der Liste der Baudenkmäler des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt wird.

Das landwirtschaftlich genutzte Grundstück ist (noch) unbebaut, aber mit Bescheid vom 12.07.2021 wurde auf dem östlichen Grundstücksteil die Baugenehmigung zum Neubau einer Maschinen- und Bergehalle mit landwirtschaftlich genutzter Werkstatt und Hackschnitzelheizung sowie der Neubau einer geschlossenen Güllegrube erteilt. Mit Beschluss vom 26.07.2022 stimmte der Hauptausschuss der Lageverschiebung der Güllegrube um ca. 72 m nach Westen zu.

Der Antragsteller möchte die Tierhaltung intensivieren und den Milchkühen Weidegang ermöglichen, da dies von der Milch abnehmenden Molkerei verlangt wird. Der bestehende Rindviehstall ist jedoch nicht mehr sanierungswürdig und auch technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand. Der Antragsteller beabsichtigt daher einen neuen Liegeboxenlaufstall für 56 Milchkühe sowie anteilige Nachzucht und anteiligen Nebenräumen zu errichten. Der Stall soll so konstruiert werden, dass er die Option bietet, später einmal den Tierbestand auf 72 Milchkühe sowie anteilige Nachzucht aufzustocken.

Milchvieh- und Jungviehstall

- eingeschossig
- GR mit Vordach und Laufgang: 2.401,70 m²
- WH: 5,31 m
- FH: 10,78 m
- Satteldach mit 18°

Bei dem Antrag handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Es ist danach zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. 

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Kreisstraße EBE 13 bzw. über den südlich des Antragstellergrundstücks verlaufenden ca. 3,50 m breiten Feld- und Waldweg.

Die Wasserversorgung für das Vorhaben, zu der auch die Bereitstellung mit Löschwasser zählt, ist (noch) nicht gesichert. Die vorhandenen Wasserleitungen in Westerndorf erschließen nur die östlich der Kreisstraße befindlichen Grundstücke und auch der Nachweis über die gesicherte Versorgung mit Löschwasser fehlt noch.

Über die geplante Schmutzwasserentsorgung liegen der Verwaltung ebenfalls noch keine Informationen vor, sodass die diesbezügliche Erschließung ebenfalls noch nicht gesichert ist.

Im Übrigen obliegt die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Landratsamt Ebersberg.

Darüber hinaus ist für die Errichtung des Vorhabens eine Erlaubnis nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Steinsee, Moosach, Doblbach, Brucker Moos und Umgebung“ erforderlich.

Für das Vorhaben ist kein Stellplatznachweis erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt, wenn die Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung sowie die Löschwasserversorgung gesichert ist.
Der Marktgemeinderat wünscht die Prüfung des Aufbringens einer PV-Anlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:41 Uhr