Bauantrag zum Neubau des Förderzentrums, Schloss Zinneberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschuss Glonn, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Ferienausschuss Glonn 30.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Schloss Zinneberg im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Sondergebiet Schule – Jugend – Bildung“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Auf dem ca. 183.000 m² großen Areal befinden sich das Schloss Zinneberg mit Klosterladen und Klostercafé sowie mehrere Gebäude mit pädagogischen Einrichtungen. Das unter Denkmalschutz stehende Schloss und die dazugehörigen Einrichtungen werden von der Ordensgemeinschaft der Schwestern vom Guten Hirten betrieben. Sie ist Trägerin dieser Einrichtungen und unterhält hier ein Förderzentrum, das u. a. eine Mittel- und eine Berufsschule umfasst und daneben noch eine offene Ganztagsschule, eine Heilpädagogische Tagesstätte, ein Heilpädagogisches Heim, eine Kinderkrippe und einen Ausbildungsbereich beherbergt. Dazu kommen ein Klosterladen mit Cafébetrieb und ein kleiner Kultur- und Gästebetrieb. 
Der stetig wachsende Bedarf sowie die mittlerweile unzureichenden Standards im Baubestand    (z. B. fehlende Fachräume, Nachbesserungen beim Brandschutz im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz) und die fachlichen Anforderungen an ein sonderpädagogisches Förderzentrum machen die Errichtung des Schulhausneubaus für die bestehende Mittelschule inkl. Ganztagesbetreuung erforderlich. Obendrein würde eine Sanierung der bisher genutzten Räume die Kosten für einen Neubau bei Weitem übersteigen. Da sich auch die bestehenden Außensportflächen in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden, werden diese im Zusammenhang mit der Bebauung verlegt und neu angeordnet.

Um den Neubau realisieren zu können, war es von Seiten der Marktgemeinde Glonn erforderlich, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern (10. Änderung) und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der geänderte Flächennutzungsplan ist bereits seit dem 09.12.2021 rechtswirksam, der Bebauungsplan wurde mit Beschluss vom 28.06.2022 durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und am 08.07.2022 ortsüblich bekanntgemacht. Damit ist auch der Bebauungsplan rechtskräftig.

Der Neubau soll östlich der Turnhalle, bestehend aus einem Verwaltungstrakt, mit einer Aula, Büros und Lehrerzimmer und einem Klassentrakt, mit Unterrichts- und Werkräumen, errichtet werden. Daran anschließend soll im Süden ein kombinierter Allwetter- und Pausenplatz als Ersatz für den alten Allwetterplatz, der dem Schulhausneubau weichen muss, erstellt werden.


Schulhausneubau-Klassentrakt
Schulhausneubau-Verwaltungstrakt
Festsetzung B-Plan
- E + 1 + DG
- GR insgesamt: 1.159 m²
- WH Klassentrakt: max. 7,68 m
- FH: max. 13,05 m
- Satteldach mit 30°
- E + 1
- GR insgesamt: 1.159 m²
- WH Verwaltungstrakt: max. 8,77 m
- FH: /
- Flachdach
- keine Festsetzung
- GR: 1.200 m²
- WH: 9,00 m
- FH: 14,10 m
- Satteldach 25° bis 33° oder Flachdach

Das Vorhaben entspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Da für das Vorhaben die gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht einschlägig ist, sind die erforderlichen Stellplätze nach der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung zu ermitteln. Demnach ist für das Vorhaben 1 Stellplatz je Klasse zu errichten. Nach Auskunft des Planers führt der Neubau zu keiner Mehrung der Klassen, es handelt sich lediglich um einen Umzug ohne Erweiterung der Klassen. Damit wäre der Stellplatznachweis durch die bereits vorhandenen Stellplätze erbracht. Diese befinden sich südöstlich des Vorhabens, direkt an der Zufahrtsstraße. Darüber hinaus sind im Bebauungsplan entlang der nordöstlichen inneren Erschließungsstraße weitere Flächen für Kfz-Stellplätze festgesetzt, die bei Bedarf jederzeit errichtet werden können.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:41 Uhr