Bauantrag zum Einbau eines Biomasseheizwerkes in eine bestehende Lagerhalle, Reisenthalstraße 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschuss Glonn, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Ferienausschuss Glonn 30.08.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebietes an Glonn und Kupferbach.

Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nähe, östlich des Baugrundstücks, das Landschaftsschutzgebiet „Kupferbachtal und Umgebung“.

Das Grundstück ist mit mehreren gewerblichen Gebäuden (u. a. Lagerhallen) und einem Wohnhaus bebaut. 

Geplant ist der Einbau eines gewerblichen Biomasseheizwerkes in die bestehende Lagerhalle. Das Heizwerk soll mit naturbelassenen Hackschnitzeln betrieben werden und der Versorgung mit Nahwärme dienen. Dazu wird im Gebäude eine Brandwand eingebaut, die ca. 0,30 m über die Oberkante Dachfirst geführt wird. Weiterhin ist der Einbau bzw. die Errichtung eines Kamins mit einer Höhe von 3,00 m über der Oberkante des Dachfirstes bzw. ca. 10,65 m über der Oberkante Fußboden geplant. Sonstige bauliche Änderungen werden nicht vorgenommen. 

Nachdem das Vorhaben, bis auf die Errichtung des Kamins, keine baulichen Erweiterungen erfahren soll, ist das Maß der baulichen Nutzung nicht Gegenstand der Prüfung (da unverändert).

Zu beurteilen ist lediglich, ob sich das Vorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist der Bereich um das geplante Vorhaben als Dorfgebiet dargestellt. Der nähere Umgriff des beantragten Vorhabens wird geprägt vom Sägewerk und von der Gastwirtschaft („Wirtshaus an der Wiesmühle“) mit den jeweils zugehörigen Wohngebäuden. Damit entspricht die Nutzung in diesem Bereich einem Mischgebiet. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ist in der vormaligen landwirtschaftlichen Nutzung des Vorhabengrundstücks begründet. Durch die sukzessive Umnutzung der landwirtschaftlichen Gebäude in gewerbliche Nutzungen und der damit verbundenen vollständigen Aufgabe der Landwirtschaft ist dieser Bereich inzwischen in ein Mischgebiet „gekippt“.
Der Einbau eines gewerblich betriebenen Biomasseheizwerkes ist damit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung planungsrechtlich zulässig.

Ob und inwiefern das geplante Vorhaben dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes entgegensteht, sollte von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg geprüft werden.

Durch das Vorhaben wird kein Stellplatznachweis erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt. 

Ob und inwiefern das geplante Vorhaben dem Schutzzweck des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes entgegensteht, sollte von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:41 Uhr