Bauantrag zum Anbringen einer Außenwerbeanlage an der Ost- bzw. Nordfassade, Münchener Straße 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschuss Glonn, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Ferienausschuss Glonn 30.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

In Sichtweite befindet sich südöstlich des Vorhabengrundstücks in der Münchener Straße 3 ein Wohn- und Geschäftshaus, das in der Liste der Baudenkmäler des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt wird.

Das Grundstück ist mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaut, für dessen Errichtung der Hauptausschuss mit Beschluss vom 30.10.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat und vom Landratsamt Ebersberg mit Bescheid vom 01.04.2019 genehmigt wurde. In dem Gebäude befinden sich u. a. eine Zahnarztpraxis und eine Schreinerei.

Die Schreinerei plant nun die Anbringung von Außenwerbeanlagen in Form eines Schriftzuges an der Ost- und Nordfassade. Die beiden Schriftzüge an der Ostfassade bzw. Ost- und Nordfassade sollen 3,82 m lang und 0,46 m hoch werden. Sie sind aus Acrylglas und selbstleuchtend.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Da sich das Vorhaben unmittelbar an der Staatsstraße 2079 befindet, ist das Straßenbauamt Rosenheim zu hören.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:41 Uhr