Vertretung des Marktes Glonn im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschuss Glonn, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Ferienausschuss Glonn 30.08.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Markt Glonn hat dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland über die Verwaltungsgemeinschaft Glonn die Überwachung des ruhenden Ver­kehrs übertragen. Die Vertretung gegenüber dem Zweckverband nimmt der VG-Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter wahr (übertragener Wirkungs­kreis).

Darüber hinaus nutzt die Gemeinde Glonn auch die Dienstleistungen der Zent­ralen Beschaffungsstelle. Für diese Dienstleistung nimmt der Erste Bürger­meister bzw. Stellvertreter die Vertretung gegenüber dem Zweckverband wahr (eigener Wirkungskreis).

Mit der 42. Satzungsänderung zur Verbandsversammlung hat der Zweckver­band die Möglichkeit eines gemeinsamen Vertreters bei Verwaltungsgemein­schaften geschaffen. Unter Wahrung der Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KommZG (Zustimmung der geborenen Vertreter und ihrer ge­wählten Stellvertreter) kann der Markt Glonn den Vertreter der Verwal­tungsgemeinschaft zum gemeinsamen Vertreter bestellen. 

Beschluss

Mit Zustimmung des Ersten und Zweiten Bürgermeisters bestellt der Markt Glonn den Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Glonn zum „gemeinsamen Vertreter“ gegenüber dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:41 Uhr