Vertretung des Marktes Glonn im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschuss Glonn, 30.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Glonn hat dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland über die Verwaltungsgemeinschaft Glonn die Überwachung des ruhenden Verkehrs übertragen. Die Vertretung gegenüber dem Zweckverband nimmt der VG-Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter wahr (übertragener Wirkungskreis).
Darüber hinaus nutzt die Gemeinde Glonn auch die Dienstleistungen der Zentralen Beschaffungsstelle. Für diese Dienstleistung nimmt der Erste Bürgermeister bzw. Stellvertreter die Vertretung gegenüber dem Zweckverband wahr (eigener Wirkungskreis).
Mit der 42. Satzungsänderung zur Verbandsversammlung hat der Zweckverband die Möglichkeit eines gemeinsamen Vertreters bei Verwaltungsgemeinschaften geschaffen. Unter Wahrung der Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KommZG (Zustimmung der geborenen Vertreter und ihrer gewählten Stellvertreter) kann der Markt Glonn den Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft zum gemeinsamen Vertreter bestellen.
Beschluss
Mit Zustimmung des Ersten und Zweiten Bürgermeisters bestellt der Markt Glonn den Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Glonn zum „gemeinsamen Vertreter“ gegenüber dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2022 14:41 Uhr