Überschwemmungsgebiet Glonn-Kupferbach - Neuberechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschuss Glonn, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Ferienausschuss Glonn 30.08.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung vom 26.7.2022 bekannt gegeben hat die Hydraulik des Kupferbachs im Ortsbereich Schwächen. Zudem sollen Überschwemmungsgebiete regelmäßig (spätestens nach 18 Jahren) überprüft werden. Die Kosten für die Neuberechnung werden auf ca. 40.000 € geschätzt und werden mit 75% bezuschusst. Die Qualitätssicherung soll durch das bekannte Büro Aquasoli erfolgen.
Vor Beginn der Maßnahme muss ein Zuwendungsantrag gestellt werden, wobei derzeit keine Aufnahme ins Förderprogramm möglich ist.  Ggf. kann die Aufnahme im Herbst erfolgen, wenn absehbar ist, dass manche Projekte dieses Jahr nicht durchgeführt werden können. Ansonsten kann die Aufnahme ins Förderprogramm nächstes Jahr erfolgen. Da ohne einer Neuberechnung der Hydraulik des Kupferbaches durch den Ort an der Planung zum Hochwasserschutz nicht weitergearbeitet werden kann und zudem für diverse Bauanfragen die exakten Grenzen des festgesetzten HQ100 Gebiets wichtig sind, soll ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist mit folgenden Rahmenbedingungen verbunden:
  • aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden
  • die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids dar
  • eine etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz 
  • der Antragsteller trägt das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst 
die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig

Beschluss

Der Ferienausschuss beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Einzelaufträge, soweit diese jeweils unterhalb der Vergabegrenze des Bürgermeisters liegen, können vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:41 Uhr