Kommunale Verkehrsüberwachung - Kündigung wegen Dienstleisterwechsel


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Hauptausschuss als Ferienausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.08.2022 u.a. den Beitritt des Marktes Glonn zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland beschlossen. Dabei sollen mit Beginn des Jahres 2023 die Dienstleistungen 
  • Kommunale Verkehrssicherheit (Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs)
  • Zentrale Vergabe-/Beschaffungsstelle (Unterstützung bei der Vergabe öffentl. Aufträge)
in Anspruch genommen werden.

Seit dem Jahr 2007 wird die Kommunale Verkehrsüberwachung auf Basis einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Markt Schwaben und eines Vertrages mit der Fa. NWS Sicherheitsservice GmbH, Neuötting, durchgeführt. Durch den beschlossenen Dienstleisterwechsel (s.o.) sind diese Kontrakte zu kündigen. Kündigungsfrist ist dabei jeweils 3 Monate zum Jahresende, also spätestens bis Ende September.
Um die zum Jahresende noch offenen Verfahren abarbeiten zu können, ist eine etwas „verzögerte“ Kündigung (z.B. zum 30.06.2023) bei der Gemeinde Markt Schwaben sinnvoll bzw. notwendig. Das dortige Einverständnis zu dieser Vorgehensweise liegt bereits vor.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit Fa. NWS Sicherheitsservice GmbH fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen. Die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Markt Schwaben soll zum 30.06.2023 gekündigt werden, da bis dahin die aus dem Jahr 2022 noch offenen Verfahren abgearbeitet werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 15:16 Uhr