Wasserrechtliche Erlaubnis Haslach


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 37. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zum Einleiten des Regenwassers in den Haslacher Bach ist eine neue wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Hierzu hat das Büro Gruber-Buchecker Berechnungen zur Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für 3-jährliche, 5-jährliche und 10-jährliche Regenereignisse erstellt und untersucht, welche Optionen bestehen. Im Ergebnis gilt es, eine Abflussengstelle im Bereich der Glonntalstraße zu entschärfen. Hierzu sollte die seitens des Büros bevorzugt empfohlene Variante (Kanalvolumenvergrößerung in der Glonntalstraße) zur Erstellung des Wasserrechtsantrags ausgewählt werden. Als Alternative wäre mit annähernd denselben Kosten eine Rigolenlösung möglich, die aber eine deutlich höhere Wartungsintensität zur Folge hätte.
Zudem muss die bestehende Kläranlage in Haslach rückgebaut bzw. als Regenwasserbecken umgebaut werden. Der erste notwendige Schritt ist die Entschlammung/Entkrautung der Haslacher Kläranlage, um eine Bestandsvermessung durchführen zu können. Das Gruber-Buchecker stellte die aktuellen Planungsstände mit Kostenschätzungen vor. Sie sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Variante mit dem Bau des Stauraumkanals (Kanalvolumenvergrößerung) in der Glonntalstraße weiter zu verfolgen. 
Bezüglich der Nutzung das Haslacher Kläranlage als künftiges Regenwasserrückhaltebecken wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, das zweckmäßigste Angebot zur Entschlammung/Entkrautung des Beckens bis zu einem Betrag von 50 T€ zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 15:51 Uhr