Jahresrechnung 2021 - Vorlage und Festellung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs.2 u. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 37. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat Glonn wurde die Jahresrechnung 2021 vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Jedem Mitglied wurden die Anlagen zur Jahresrechnung incl. dem Rechenschaftsbericht vorab über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt. Die Jahresrechnung samt Anlagen wurde von der Prüfungsbeauftragten, Frau Brigitte Scherer, geprüft (Art. 103 GO). Die externe Prüferin unterrichtete den Rechnungsprüfungsausschuss in einer eigenen Sitzung am 10.10.2022 über den Jahresabschluss 2021 und stand für Fragen zur Verfügung. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Joachim Stefer, berichtete dem Gremium über das Ergebnis der Ausschusssitzung vom 10.10.2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die vorliegende Jahresrechnung 2021 nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung mit den Bestandteilen gem. § 77 Abs. 1 und 2 KommHV-Kameralistik festzustellen und sowohl dem ersten Bürgermeister als auch der Verwaltung gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Entlastung zu erteilen.


Der 1. Bürgermeister gab nochmals die wichtigsten Prüfungsfeststellungen anhand des Berichts bekannt. Sachliche Hinweise und Anregungen des Prüfers wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Wie der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zu entnehmen ist, traten keine nennenswerten Unstimmigkeiten auf. Die Vorlage der wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung an den Gemeinderat erfolgte jedoch bereits jeweils mit Vorlage des Vorberichts zum Haushaltsplan des darauffolgenden Haushaltsjahres. Alle Vorberichte enthalten fortlaufende Tabellen oder Ausführungen zu den wichtigsten Daten des Vorjahres, des laufenden Haushaltsjahres sowie der künftigen Jahre des Finanzplanzeitraumes. Der Gemeinderat hatte somit bereits vor Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung von den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung Kenntnis erlangt und Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.

Beschluss

Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung gem. Art. 66 Abs. 1 GO wird hierfür erteilt. Der Gemeinderat schließt sich dem Bericht des Sachverständigen und des Rechnungsprüfungsausschusses an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2021 als abgeschlossen.


Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung festgestellt:



Bereinigte Soll-Einnahmen
in €
Bereinigte Soll-Ausgaben
in €
Verwaltungshaushalt
12.151.438,44
12.151.438,44
Vermögenshaushalt
9.548.542,09
9.548.542,09
Gesamthaushalt
21.699.980,53 €
21.699.980,53 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 15:51 Uhr