Katastrophenschutz - weitere Vorbereitungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 37. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.10.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Bundesregierung empfiehlt den Kommunen, sich vorsichtshalber auf einen großflächigen Stromausfall vorzubereiten. Für den Fall, dass ein sogenannter „Blackout“ aufgrund Energiemangels wegen unzureichender Gaslieferung, eintreten sollte, beschaffen einige Kommunen Notstromaggregate und erstellen/überarbeiten Konzepte. Hierzu gibt es auch Abstimmungen mit dem Landkreis.
Der Markt Glonn hat für den Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Notstromaggregate, um diese auch bei Stromausfall weiter betreiben zu können. Zudem sind bei den Feuerwehren 7 Notstromaggregate (6 kleiner 15 kVA, 1x 40 kVA) vorhanden, welche für den Betrieb der Feuerwehren bzw. Feuerwehrhäuser benötigt werden. Insbesondere das Feuerwehrhaus in Glonn sollte so auch bei Stromausfall als zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle funktionsfähig sein.
Es stellt sich die Frage, inwiefern die Vorkehrungen erweitert werden sollen und z.B. für Rathaus und Schulgebäude die Stromversorgung für eine externe Einspeisung vorbereitet werden, sowie entsprechende Notstromaggregate angeschafft werden sollen. Die Kosten für ein 30 kVA-Notstromaggregat mit Umbau werden auf ca. 25.000 € und für ein 60 kVA-Gerät mit Umbau auf ca. 35.000 € geschätzt. Hinzu kommen ggf. jährliche Wartungskosten. 

Nach ausführlicher Diskussion wurde eine getrennte Abstimmung hinsichtlich der Vorbereitung für externe Einspeisemöglichkeit an den Gebäuden einerseits und der Beschaffung von Notstromaggregaten andererseits gewünscht.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stimmt einem Umbau der Stromversorgung von Rathaus und Schule für eine externe Einspeisung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stimmt der Anschaffung zweckmäßiger Geräte bis zu einer Höhe von insgesamt 30.000 € zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 21.12.2022 15:51 Uhr