WSV Glonn - Antrag zur Kostenübernahme für Turnhallennutzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung von 27.10.2020 folgendes beschlossen:
„Der Marktgemeinderat beschließt Kosten für externe Turnhallen bis zu einer maximalen Höhe von 3.000.- € je Sportverein zu übernehmen. Die Anträge hierfür sind zusammen mit der Rechnungskopie der Turnhallen spätestens im folgenden Jahr der Nutzung zu stellen. Über die Anmietung oder Bezuschussung weiterer Räumlichkeiten für eine regelmäßige Nutzung entscheidet der Marktgemeinderat nach Antrag.“
Nun stellt der WSV einen Antrag zur Übernahme weiterer Kosten in Höhe von ca. 8.300 € für 2022 und ab 2023 jährlich 16.000.- €. Begründet wird dies mit dem gestiegenen Bedarf, vor allem in der Basketballabteilung und erhöhten Mietkosten. Details sind dem Antrag der Anlage zu entnehmen. Bisher wurden für 2022 Kosten in Höhe von 3030.- € übernommen.
GR Axenböck erläuterte in seiner Funktion als Erster Vorstand des WSV den vorliegenden Antrag. Im Gremium herrschte Einigkeit über die Notwendigkeit einer höheren Bezuschussung. Die Festlegung der jährlichen Höhe und eine Regelung für die nächsten Jahre war Gegenstand einer ausführlichen Diskussion.  

Beschluss 1

Die Gemeinde übernimmt für das Jahr 2022 die zusätzlichen Hallenkosten in Höhe von 8.300,-€ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde übernimmt für das Jahr 2023 geschätzten Hallenkosten in Höhe von 16.000,-€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11

Beschluss 3

Die Gemeinde übernimmt zukünftig Hallenkosten in Höhe von jährlich maximal 10.000,- € zu 100%.
Darüber hinaus gehende Kosten werden mit 50% bezuschusst. Die Abrechnung darf mit höchstens zwei Anträgen pro Jahr samt Nachweisen erfolgen und muss spätestens im Folgejahr eingehen. Eine Weitergabe von nicht genutzten Zuschüssen zwischen den Vereinen ist nicht mehr möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Antrag WSV (.pdf)

Datenstand vom 30.05.2023 11:53 Uhr