Neubau von 8 Doppelhaushälften mit Garagen, Wetterling, Schießstättenweg 2 bis 2 g


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 29.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn (Wetterling) im Geltungsbereich der 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes „Wetterling“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit zwei älteren Wohnhäusern bebaut, die beseitigt werden sollen. 

Geplant ist die Errichtung von 8 Doppelhaushälften (4 identische Doppelhäuser) mit je einer Garage und einem Kfz-Stellplatz.

8 Doppelhaushälften

- E+1+DG
- GR: 11,00 m x 6,00 m = 66,00 m² (x 8 = 528 m²)
- WH: 6,34 m
- FH: 9,54 m
- Satteldach mit 30°

Das Vorhaben widerspricht in folgenden Punkten den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes:

  1. Die zulässige Wandhöhe von 6,0 m wird um 0,34 m überschritten.

  1. Die zulässige Dachneigung der Hauptgebäude von 20° bis 25° wird um 5° überschritten (bezogen auf die max. zulässige Dachneigung).

  1. Das südwestliche Doppelhaus überschreitet die südliche Baugrenze um ca. 1,50 m.

  1. Die Terrassen des südwestlichen Doppelhauses überschreiten die zulässigen Tiefe der Überschreitung der Baugrenze von 3,0 m um ca. 1,50 m bei der westlichen Doppelhaushälfte und um ca. 1,10 m bei der östlichen Doppelhaushälfte.

Im Übrigen halten sich die beantragten Doppelhaushälften an die Festsetzungen des Bauungsplanes.

Die Verwaltung empfiehlt den Befreiungen zuzustimmen, da dadurch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und diese insbesondere auch städtebaulich vertretbar sind.

Für die nordöstlichen Doppelhaushälften sind gemäß Bebauungsplan ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erforderlich, da ansonsten die Erschließung dieser Grundstücke nicht gesichert ist.

Die erforderlichen Kfz-Stellplätze und Garagen sind nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt und den Befreiungen zugestimmt. Die Grundstücke sind nach Fertigstellung der Maßnahme gemäß den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bepflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.04.2022 14:13 Uhr