Umbau des Lagerraumes zu einem Büro im Obergeschoss, Haslacher Straße 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich südöstlich von Glonn im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist das Grundstück als Baufläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

Das Grundstück ist mit dem gemeindlichen Bauhofgebäuden bebaut. In der Fahrzeug- und Maschinenhalle befindet sich über der Werkstatt / dem Büro ein Lagerraum, der teilweise zu einem Büro umgebaut bzw. umgenutzt werden soll. 

Bei dem Antrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB. Da es sich um eine Nutzungsänderung im Bestand handelt und dadurch öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Auch die Erschließung ist im Bestand gesichert.

Ein zusätzlicher Stellplatznachweis ist nicht erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 14:46 Uhr