Neubau einer Material- und Gerätehalle, Haslacher Straße 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich südöstlich von Glonn im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist das Grundstück als Baufläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

Das Grundstück ist mit dem gemeindlichen Bauhofgebäuden bebaut. Geplant ist die Errichtung einer von drei Seiten umschlossenen Material- und Gerätelagerhalle, 12,50 m westlich der bestehenden Fahrzeug- und Maschinenhalle.

Lagerhalle

- erdgeschossig
- GR: 15,00 m x 5,00 m = 75,00 m²
- WH: 3,50 m / 5,36 m
- Pultdach mit 15°

Bei dem Antrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB. Da es insbesondere den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht widerspricht und auch sonst öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist, ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.

Für das Vorhaben ist nach der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung ein Stellplatz herzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 14:46 Uhr