Ausbau des ehemaligen Stalls und Tenne zur Erweiterung des Wohnhauses, Adling 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Adling im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Nr. 01 des Marktes Glonn für den Ortsteil Adling. Die Satzung legt die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile fest und bezieht einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB.

Nordöstlich des Baugrundstücks befindet sich die katholische Filialkirche St. Lambert, die in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt wird.

Das Grundstück ist mit einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude mit Wohnhaus bebaut. Die ehemalige Scheune wird teilweise als Heizungsraum und Pelletslager genutzt und der Stall soll nun im Erd- und Obergeschoss zu einer weiteren Wohnung ausgebaut werden. Dafür werden u. a. die Außenwände und der Fußboden im Obergeschoss sowie der Fußboden im EG erneuert. Das Vorhaben wird dabei in seinen ursprünglichen Außenmaßen nicht verändert.

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und ist auf Grund der vorhandenen landwirtschaftlichen Prägung auch faktisch ein Dorfgebiet im Sinne des § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Demnach sind neben landwirtschaftlichen Nutzungen u. a. auch Wohngebäude zulässig.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung legt die hier maßgebliche Satzung nichts fest. Da sich das Wohnhaus trotz der Umbauarbeiten in seinen Abmaßen nicht verändert, fügt sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Die erforderlichen zwei Kfz-Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 15:23 Uhr