Umbau des Dachgeschosses für eine 3. Wohnung mit Quergiebel und Schleppdachkonstruktion, Prof.-Lebsche-Straße 16 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit mehreren Wohnhäusern bebaut. Geplant ist der Um- bzw. Ausbau des Dachgeschosses des rückwärtigen Zweifamilienhauses zu einer dritten Wohneinheit. Dazu ist geplant die Dachgauben auf der Südseite durch einen Quergiebel und eine Schleppgaube zu ersetzen und auf der Nordseite eine weitere Schleppgaube zu errichten.

Der Quergiebel hat eine Breite von 4,72 m und eine Wandhöhe von ca. 2,60 m. Die Länge der geplanten Schleppgauben beträgt ca. je 12,40 m. Sie nehmen damit ¾ der Länge des Daches von ca. 16,40 m und fast die gesamte Dachfläche in Anspruch. 
In der Umgebungsbebauung finden sich mehrere Wohnhäuser mit Gauben und Quergiebeln. So befindet sich gegenüber dem Antragstellergebäude ein langgestrecktes Haus mit mehreren Gauben auf der Nordseite und einer „Giebellandschaft“ mit 6 Dachgiebeln auf der Südseite.

Daher fügen sich auch die geplanten Dachaufbauten in die Umgebungsbebauung ein.

Der Antragsteller weist für das Wohnhaus insgesamt 7 Kfz-Stellplätze nach. Der Stellplatznachweis ist damit erfüllt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt. Der Hauptausschuss wünscht aus gestalterischen Gründen zu prüfen, ob die Schleppgaube auf der Dachnordseite durch einen einzufügenden Quergiebel unterbrochen werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 14:40 Uhr