Neuerrichtung einer Biomasseheizung mit Hackgutlager, Heckenweg 4 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut, an dessen Ostseite eine Biomasseheizung mit Hackgutlager an die Garage angebaut werden soll. 

- E+DG (nicht ausgebaut)
- GR: 4,00 m x 7,72 m = 30,88 m²
- WH: 4,60 m
- FH: 6,32 m
- Satteldach mit 28°

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nicht die Heizung selbst, sondern nur das geplante Gebäude als Hülle planungsrechtlich zu beurteilen ist. Die Biomasseheizung darf nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 b) BayBO als sonstige Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (z. B. Heizung, Sanitär-/Elektroinstallationen oder Wärmepumpen, etc.) verfahrensfrei errichtet werden.

Das Vorhaben fügt sich als Nebenanlage nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich seiner Kubatur nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Für das Vorhaben ist kein zusätzlicher Stellplatznachweis erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:32 Uhr