Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der FFW Schlacht-Kastenseeon um einen Einsatzfahrzeugstellplatz und 8 Kfz-Stellplätze, Am Hochrain 11, Schlacht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Schlacht im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Schlacht Südwest“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit dem Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Schlacht-Kastenseeon bebaut, das um einen Anbau zur Unterbringung eines Einsatzfahrzeuges erweitert werden soll. Des Weiteren soll im rückwärtigen Grundstück eine Fläche zum Abstellen von Pkw’s geschaffen werden.

„Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten…Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.“ (Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28. September 2020).

Der Anbau wird mit gleicher Wand- und Firsthöhe um 5,97 m nach Westen und durch einen Quergiebel nach Norden erweitert.

- E+DG
- GR: 70,13 m²
- WH: 3,73 m
- FH: 6,03 m
- Satteldach mit 26°

Das Vorhaben widerspricht in folgenden Punkten den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes:

  1. Überschreitung der westlichen Baugrenze durch den Anbau um 3,04 m im Norden und 2,50 m im Süden.

  1. Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch den Anbau um ca. 1,30 m.

  1. Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche für Hauptanlagen von 140 m² um 28,37 m².

  1. Überschreitung der maximal zulässigen Länge für Hauptgebäude von 13 m um 2,23 m.

  1. Ausbildung des Quergiebels nicht traufgleich mit dem Hauptdach.

  1. Der First des geplanten Quergiebels liegt nur 0,20 m anstelle 0,50 m unter dem First des Hauptdaches.

  1. Die Quergiebel (Bestand und Neubau) überschreiten die maximal zulässige Breite der halben Länge des Gebäudes um 2,41 m (Gesamtbreite Giebel = 10,03 m – 15,23 m : 2 = 7,62).

  1. Errichtung der Kfz-Stellplätze auf der Fläche für die Ortsrandeingrünung.

Die gestiegenen Anforderungen an eine leistungsstarke Feuerwehr machen eine Erweiterung des Gerätehauses dringend erforderlich. Die Errichtung des Anbaus unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch nicht möglich. Daher empfiehlt die Verwaltung den Befreiungen zuzustimmen, zumal sich für die übrigen Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf Grund des Einzelfalls kein Rechtsanspruch für gleichartige Befreiungen ableiten lässt. 

Darüber hinaus benötigt der Anbau eine Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Vorschriften des Art. 6 BayBO. Diese erforderliche Abweichung ist aber im Rahmen der planungsrechtlichen Zulässigkeit von der Gemeinde nicht zu prüfen bzw. zu beurteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:32 Uhr