Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses, Glonntalstraße 10, Haslach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Haslach im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut, das am 23.08.1972 vom Landratsamt Ebersberg genehmigt wurde und nun beseitigt werden soll. Der Keller und die Garage sollen aber bestehen bleiben. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses.

- E+DG (DG ausgebaut)
- GR: 12,54 m x 9,36 m = 117,37 m²
- WH von OK bestehende Kellerdecke: 5,12 m / von OK „Terrasse Bestand (1972)“: 5,45 m        
- FH  von OK bestehende Kellerdecke: 7,30 m / von OK „Terrasse Bestand (1972)“: 7,63 m
- Satteldach mit 25°

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da sich im Umgriff überwiegend Wohnhäuser befinden.

Das bestehende Wohnhaus wurde mit einer Wandhöhe von 3,35 m u. einer Firsthöhe von 5,45 m (bezogen auf die Oberkante Kellerdecke) genehmigt. Obwohl sich das geplante Wohnhaus gegenüber der seinerzeit genehmigten Wandhöhe um 1,77 m und gegenüber der seinerzeit genehmigten Firsthöhe um 1,85 m erhöht, fügt sich das Vorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da sich im Umgriff Gebäude mit größeren Grundflächen, Wand- und Firsthöhen befinden.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt, wie auch jetzt schon, über die Glonntalstraße.

Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze werden in der Garage nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:32 Uhr