Teilabbruch des Stallgebäudes und Umbau zu einem Einfamilienhaus, Lena-Christ-Str. 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortsrand von Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebietes an Glonn und Kupferbach.

In ca. 70 m Entfernung befindet sich südlich des Grundstücks eine ehemalige Mühle (sog. Waslmüller bzw. Wäsler), die in der Liste der Baudenkmäler des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt wird.

Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus mit angebautem Stall bebaut, bei dem der Mittelteil (Stall) des Gebäudes und der südliche Anbau (Schuppen) beseitigt und durch einen Neubau (Einfamilienhaus) ersetzt werden sollen. Dabei wird der Neubau first- und traufgleich an die bestehenden Gebäude angebaut.

Einfamilienhaus

- E+1+DG (DG ausgebaut)
- GR: 11,15 m x 10,56 m = 117,74 m²
- WH: 7,12 m / 7,21 m
- FH: 9,53 m
- Satteldach mit 24°

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da sich in der näheren Umgebung überwiegend Wohnhäuser befinden.

Das Vorhaben fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da sich in näheren Umgebung Gebäude mit ähnlich großer oder größerer Kubatur befinden. Darüber hinaus besitzt das Antragstellergebäude trotz Teilabbruch nachwirkende Prägung, da ein Bestandsgebäude, das (teilweise) beseitigt wird, nicht automatisch seine prägende Wirkung verliert.

Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze sollen in der Scheune errichtet werden und sind damit nachgewiesen. Der Bauherr hat jedoch darauf zu achten, dass die Stellplätze unabhängig voneinander anfahrbar und nutzbar sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt. Die Kfz-Stellplätze müssen unabhängig voneinander anfahrbar und nutzbar sein.
Der Hauptausschuss regt an, auf dem Süd-Dach eine PV-Anlage zu installieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 14:32 Uhr