Neubau Maschinen- und Bergehalle; hier: Tektur zum genehmigten Bauantrag - Lageverschiebung der Güllegrube, Flurnummer 3163/8, Westerndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich am westlichen Ortsrand von Westerndorf im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. 

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt. 

Darüber hinaus befindet sich die Fläche im Naturraum „Inn-Chiemsee-Hügelland“ sowie im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Steinsee, Moosach, Doblbach, Brucker Moos und Umgebung“.

Das landwirtschaftlich genutzte Grundstück ist (noch) unbebaut, aber mit Bescheid vom 12.07.2021 wurde auf dem östlichen Grundstücksteil die Baugenehmigung zum Neubau einer Maschinen- und Bergehalle mit landwirtschaftlich genutzter Werkstatt und Hackschnitzelheizung sowie der Neubau einer geschlossenen Güllegrube erteilt.

Der Antragsteller plant die genehmigte Güllegrube um ca. 72 m nach Westen zu verschieben. Die Grube soll dann im Bereich des geplanten Milchvieh- und Jungtierstalles zum Liegen kommen. Der Eingabeplan zu diesem Vorhaben liegt dem Bauamt bereits vor.

Für die Errichtung des Vorhabens ist eine Erlaubnis nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Steinsee, Moosach, Doblbach, Brucker Moos und Umgebung“ erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.09.2022 14:32 Uhr