Tektur zum Umbau des Dachgeschosses für eine 3. Wohnung mit Quergiebel und Schleppdachkonstruktion, Prof.-Lebsche-Straße 16 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 20.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit mehreren Wohnhäusern bebaut. Geplant ist der Um- bzw. Ausbau des Dachgeschosses des rückwärtigen Zweifamilienhauses zu einer dritten Wohneinheit. Dazu sollen die Dachgauben auf der Südseite durch einen Quergiebel und eine Schleppgaube ersetzt und auf der Nordseite eine weitere Schleppgaube errichtet werden. Dazu hat der Hauptausschuss mit Beschluss vom 28.06.2022 sein gemeindliches Einvernehmen erteilt.

Die Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg hat dem Vorhaben nicht zugestimmt und im Ergebnis ihrer Stellungnahme ausgeführt: „Damit das in der Nähe liegende Baudenkmal (Villa um 1900, Prof.-Lebsche-Straße 18) in seinem überlieferten Erscheinungsbild keine Störung erfährt, wird der Planer aus Sicht der Denkmalpflege dringend aufgefordert, die Planung des Dachgeschosses zu überdenken, um möglichst eine Reduzierung der Schleppgauben zu erwirken. Die Kreisheimatpfleger schließen sich dieser dringenden Bitte an und begrüßen eine moderatere  
Dachgestaltung.“

Im Ergebnis dieser Forderung hat der Planer die Fensterformate der Schleppgauben im Norden und Süden geringfügig verändert und die Schleppgaube im Süden von 12,40 m auf 12,75 m und die Schleppgaube im Norden von 12,40 m auf 12,80 m verlängert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2023 13:05 Uhr