Jahresrechnung 2020 - Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 08.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinschaftsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden. 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Glonn erklärt ihr Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2020. Sie billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem Gemeinschaftsvorsitzenden als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 09:11 Uhr