Bauantrag zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle; hier: Tektur zur Baugenehmigung vom 07.07.2022; Errichtung einer Brandwand zum Schutz von Dispenser 2, Am Hochrain 2, Schlacht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 31.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich am westlichen Ortsrand von Schlacht (nach Auffassung des Landratsamtes) im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB.

Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist das Grundstück als Sondergebiet Omnibus–Betriebshof dargestellt.

Das Grundstück ist seit langer Zeit mit den Betriebsgebäuden des örtlichen Busunternehmens bebaut. 

Dem Antrag zur Errichtung der Wasserstoff-Tankstelle wurde mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.06.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Ebersberg genehmigte das Vorhaben mit Bescheid vom 07.07.2022. 

Die vorgelegten Änderungspläne bzw. Unterlagen beinhalten Folgendes:

  1. Einstufung als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 19 BayBO.

  1. Errichtung einer nicht brennbaren Brandwand zum Schutz von Dispenser 2.

  1. Dispenser 1 ist an 3 Seiten von nicht brennbaren Materialien umgeben, da er sich neben der bestehenden Garage befindet.

Die Prüfung des Vorhabens beschränkt sich aus planungsrechtlicher Sicht auf die Zulässigkeit der Brandwand (Punkt 2).

Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB handelt es sich, wie auch schon beim ursprünglichen Antrag, um die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs. Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 10:25 Uhr