Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carport, Franz-Kalter-Straße 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 31.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Nördlich der Rotter Straße“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus und Garage bebaut. Geplant ist die Errichtung Carport als Anbau an die bestehende Garage. Dabei soll der bereits bestehende Stellplatz überdacht werden.

Diesbezügliche Befreiungen wurden im Plangebiet noch nicht zugelassen.

Carport

- erdgeschossig
- GR: 7,50 m x 4,30 m = 32,25 m²
- WH: 2,61 m / 2,00 m
- Pultdach mit ca. 5°

Die Errichtung des Carports ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit b) BayBO verfahrensfrei. Da er aber außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden soll und damit den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes widerspricht, bedarf das Vorhaben einer sogenannten isolierten Befreiung.

Nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO können Garagen und/oder Carports auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist. Das ist vorliegend der Fall, da der hier maßgebliche Bebauungsplan für die Flächen außerhalb der Bauräume keinerlei Festsetzungen trifft.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt und eine Befreiung zur Errichtung des Carports außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 10:25 Uhr