Bauantrag zum Neubau eines Wasserhäuschens, Fl.-Nr. 1250, Frauenreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortsrand von Frauenreuth im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB.

Im Flächennutzungsplan des Marktes Glonn ist das Grundstück als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt.

Das Grundstück befindet sich darüber hinaus im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Kupferbachtal und Umgebung“.

In Sichtweite befindet sich südlich des Grundstücks Katholische Filial- und Wallfahrtskirche St. Mariä Himmelfahrt aus dem 18. Jahrhundert sowie ein dazugehöriges Bodendenkmal. Östlich davon befindet sich ein ehemaliger Einfirsthof (um 1840/50), der wie auch die Kirche in der Liste der Bau- bzw. Bodendenkmäler des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt wird.

Das Grundstück ist unbebaut und soll mit einem Wasserhäuschen des Marktes Glonn bebaut werden, das der Wasserversorgung von Frauenreuth und Überloh dient.

Wasserhäuschen

- eingeschossig
- GR: 6,00 m x 6,00 m = 36,00 m²
- WH: 3,35 m
- FH: 4,42 m
- Satteldach mit 20°

Bei dem Antrag handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es z. B. der öffentlichen Versorgung mit Wasser dient. Das ist vorliegend der Fall. Das Wasserhäuschen dient der Wasserversorgung von Frauenreuth und Überloh.

Ein Stellplatznachweis ist nicht erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 10:26 Uhr