Widmung der Von-Thoma-Straße als Ortsstraße nach Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Ausweisung des „Gewerbegebietes Schlacht Nord-West“ wurde die Von-Thoma-Straße als innere Erschließungsstraße angelegt. Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum des Marktes Glonn und liegt mit ihrer vollen Länge von insgesamt 166 m auf Fl.-Nr. 4753/8 der Gemarkung Glonn. 
Die neue Straße hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) und ist gemäß den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ohne Widmungsbeschränkungen zu widmen. 
Im Süden ist der Anfangspunkt der zu widmenden Ortsstraße Nr. 123 (OS Nr. 123) der südlichste Grenzpunkt der Fl.-Nr. 4753/8 und im Westen der westlichste Grenzpunkt der Fl.-Nr. 4753/8. Endpunkt im Osten ist die Einmündung in die Staatsstraße St. 2079. Der Markt Glonn trägt die Baulast an der neu geschaffenen Straße.  

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt, die Von-Thoma-Straße auf Fl.-Nr. 4753/8 mit einer Länge von 166 m ohne Widmungsbeschränkungen als Ortstraße (OS Nr. 123) zu widmen. 
Anfangspunkt ist im Süden der OS Nr. 123 der südlichste Grenzpunkt der Fl.-Nr. 4753/8 und im Westen der westlichste Grenzpunkt der Fl.-Nr. 4753/8. Endpunkt im Osten ist die Einmündung in die Staatsstraße St. 2079.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 15:15 Uhr