Bauantrag zur Nutzungsänderung von Hotelzimmern in 7 Appartments und Errichtung einer Dachgaube, Feldkirchener Straße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist u. a. mit einem Hotel mit Bäckerei und Café sowie einem Wohnhaus bebaut. 

Geplant ist die Nutzungsänderung von Hotelzimmern in 7 Appartements im Ober- und Dachgeschoss sowie die Errichtung einer Dachgaube mit einer Breite von 4,21 m auf der Nordseite. Sonstige genehmigungspflichtige bauliche Änderungen sind nicht beantragt.

Der Bauherr hat zu seinem Antrag angegeben, dass die im Baubestand vorhandenen 23 Hotelzimmer (ca. 1964 erbaut) nicht mehr zeitgemäß angeboten werden können und deshalb teilweise zu ‚Studios‘ mit jeweils mehreren Zimmern umgebaut bzw. zusammengefasst und an wechselnde Hotelgäste zum Aufenthalt für etwa 3 bis 4 Tage angeboten werden sollen. Eine gegenüber dem Hotelbetrieb eigenständige und dauerhafte (private) Wohnnutzung soll trotz der sich in jedem Appartement befindlichen Küche, eines Bades, eines Schlaf- und eines Wohnzimmer nicht stattfinden (kein Boarding-House, keine Ferienwohnungen).

Das Vorhaben fügt sich durch den Einbau der Dachgaube auch weiterhin nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. 

Das Vorhaben fügt sich auch nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da es sich auch künftig um eine Hotelnutzung handelt. 

Für das Gesamtvorhaben (betrifft sämtliche Vorhaben auf den Fl.-Nrn. 19 und 21) wurden mit letztem Baugenehmigungsbescheid vom 16.08.2017 (Az. B-2017-71) insgesamt 67 Stellplätze gefordert. Nach Auskunft des Bauherrn ergibt sich aus der Umnutzung keine Mehrung der Anzahl der Betten, sodass sich auch die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze nicht ändert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 15:15 Uhr