Christkindlmarkt - Zuschussantrag des Gewerbeverbandes


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Christkindlmarkt am 10./11.12.2022 wurde vom Gewerbeverband aufgearbeitet und einer Nachschau unterworfen. Hierzu fand u.a. am 02.02.2023 ein Termin mit dem Gewerbeverband statt, an dem zwei Gemeinderäte und der Bürgermeister anwesend waren. Laut den Ausführungen des Gewerbeverbandes lässt sich der Christkindlmarkt mit hohem kulturellem Angebot und niedrigen Standmieten nicht kostendeckend betreiben. Details und Rückmeldungen teilnehmender Vereine sind für die Gemeinderäte im RIS eingestellt. 
Ein besonders hoher Kostenfaktor (ca. 30%) ist die Leihgebühr mit Aufbau der Hütten. Daher beantragt der Gewerbeverband die Übernahme der Mietkosten für die benötigten Hütten. Es liegt ein Angebot über 7.461,30 € für die Miete von 23 Hütten (Größe 1,80m x 2,50m bis 2,00m x 4,00 m) vor.
Es entstand eine rege Diskussion im Gemeinderat. Man war sich einig, dass der Glonner Christkindlmarkt ein wichtiger und erhaltenswerter Termin im Glonner Veranstaltungskalender ist. Eine finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde wird als notwendig erachtet. Eine generelle Übernahme der Kosten für Miete und Aufbau der Hütten (Infrastrukturkosten bei Veranstaltungen) wird problematisch gesehen, da weitere Zuschussanträge anderer Veranstalter folgen könnten.  Eine große Mehrheit im Gremium sprach sich dafür aus, bei der Bezuschussung der Miethütten zwischen den kunsthandwerklichen Verkäufern und den Ständen mit Essen und Trinken zu unterscheiden. So wäre z.B. ein Zuschuss für jeden Kulturschaffenden denkbar.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stimmt der Übernahme der Mietkosten für die Hütten gemäß vorliegendem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stimmt einem Zuschuss in Höhe von 200,00 € pro Miethütte für maximal 20 Hütten von kunsthandwerklichen Verkäufern bzw. Kulturschaffenden auf Antrag zu. Diese Zuschussregelung gilt zunächst für drei Jahre und soll dann wieder überprüft werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Gewerbeverband Antrag Hütte Gemeinde 2023 (.pdf)

Datenstand vom 30.03.2023 11:17 Uhr