13. Änderung Flächennutzungsplan, SO Solarenergie; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26.07.2022 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet „Solarenergie“ beschlossen.
Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, dass eine Genehmigung der Solarmodule im baurechtlichen Außenbereich nicht erteilt werden kann. Es ist also die Änderung des FNP und drauffolgend die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Zudem konnte sich der Antragsteller mit der Wasserrechtsstelle im Landratsamt Ebersberg und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim auf die Möglichkeit eines Wärmetauschers im Triebwerkskanal des Sägewerks verständigen. Es wird daher nun nicht mehr mit einer Freiflächensolarthermieanlage geplant, sondern mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Auf diese Weise soll der Strom für den Wärmetauscher erzeugt werden.
Die Fläche für die Module bleibt gleich und das Sondergebiet für Solarenergie deckt sowohl Solarthermie als auch Photovoltaik ab.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat Entwürfe für Plan, Begründung und Umweltbericht erstellt. Die Entwürfe wurden den Gemeinderäten mit der Ladung zugestellt.

Der Gemeinderat brachte sein Unverständnis über den von den Behörden geforderten Standort zum Ausdruck. Die zwei Alternativstandorte (Variante 1 und 2 westlich des Naturbades bzw. des Kupferbaches) liegen nicht im Abflussbereich sondern im Staubereich eines Hochwassers. Eine aufgeständerte PV-Anlage wäre hier sicherlich nicht störend. Die Entscheidung für Variante 3 ist für den Gemeinderat nicht nachvollziehbar.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Entwürfe für Plan, Begründung und Umweltbericht für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.02.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Einschätzung, dass eine aufgeständerte PV-Anlage im Staubereich eines HQ100 Hochwassers nicht errichtet werden kann ist unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 11:17 Uhr