Umzäunung künstlicher Gewässer: Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen künstliche Gewässer in Bereichen mit einer höheren Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Kindern umzäunt werden. Feuerlöschteiche müssen gemäß DIN14210 immer eingezäunt werden. Hierbei ist bei Löschwasserteichen eine Mindest-Zaunhöhe von 1,25 Meter und bei Regenrückhaltebecken eine Zaunhöhe von mindestens 1,80 Meter vorgeschrieben. Die Zäune müssen schwer überkletterbar sein. Eine Überprüfung der künstlichen Gewässer, teilweise auch mit einer Fachstelle des Versicherers, ergab die Notwendigkeit der Einzäunung der Löschwasserteiche in Schlacht, zwischen Adling und Doblberg, sowie des Regenrückhaltebeckens am Spitztränkbogen. Als Zaunfarbe wird für Schlacht verzinkt und bei den anderen Standorten grün vorgeschlagen.
Von fünf angeforderten Angeboten gingen fünf ein. Das günstigste Angebot liegt bei 20.512,03 €. Die weiteren Angebote liegen 43%, 75%, 88% und 109% über dem günstigsten Angebot. 
Das Gremium diskutierte ausführlich über die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme. Aus Gründen der gemeindlichen Haftung für diese Anlagen wird einer Umzäunung zugestimmt.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag an die Firma Zaunbau Forstner (Aying) zu vergeben.
Die Ausführung des Zaunes in Schlacht soll in verzinkter Form erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.03.2023 11:17 Uhr