Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der KAV Bayern e.V. hat seinen Mitgliedern zuletzt am 10.11.2020 ermöglicht, freiwillig – on top – das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD (VKA) bis auf höchstens 4% der Bezugsentgelte zu erhöhen. Diese Regelung war jedoch bis zum 31.12.2022 befristet worden. Mit Schreiben vom 13.10.2022 hat der KAV Bayern mitgeteilt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung auf Grund Beschlusses des KAV-Hauptausschusses bis zum 31.12.2024 verlängert worden ist. Für 2022 betrug die Gesamtlohnsumme der Mitarbeiter des Marktes Glonn ca. 322.000.- € und die bisherige 4%ige Ausschüttung somit knapp 13.000.- €, wobei ca. 6.500.- € (2%) nach Tarifvertrag verpflichtend sind. Die VG-Glonn hat für ihre Beschäftigten einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt einer Weitergewährung des auf 4 % der Bezugsentgelte erhöhten Leistungsentgelt-Volumens an seine Bediensteten vorerst bis einschließlich Leistungsbewertungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2023 11:17 Uhr