Antrag der Grünen, SPD und GfG: Grundsatzbeschluss zur Nutzung der Windenergie


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zu diesem TOP waren die Energiebeauftragten der Marktgemeinde, Herr Gröbmayr und Herr Löschinger, anwesend.

Die Fraktionen der Grünen, SPD/KommA und GfG stellten mit Datum vom 04.03.2023 folgenden Antrag: 
„Die Unterzeichnenden beantragen, der Marktgemeinderat möge seine grundsätzlich positive Einstellung zur Nutzung von Windenergie auf dem Glonner Gemeindegebiet durch folgende Erklärung zum Ausdruck bringen (Beschlussvorschlag):
Der Marktgemeinderat Glonn erachtet die Nutzung der Windenergie als unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende. Er befürwortet grundsätzlich den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf den Potenzialflächen im Gemeindegebiet, die im digitalen Energienutzungsplan dargestellt sind, sowie auf weiteren eventuell geeigneten Flächen. Dabei stehen neben dem Energie- und Umweltaspekt die regionale Ausrichtung, Nutzung und Wertschöpfung im Vordergrund, insbesondere bei der Bewirtschaftung der Flächen, sowie der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen unter möglichst breiter Beteiligung von Bürger*innen, die frühzeitig mit einbezogen werden sollten.“

Aus Sicht der Verwaltung wäre es wichtig klarzustellen, welche Flächen als Potentialflächen und „weitere eventuell geeignete Flächen“ gesehen werden. Sofern keine konkreten Flächen festgelegt werden, wären zumindest objektive Kriterien sehr nützlich.
Neben der als Anlage beigefügten Karte aus dem digitalen Energienutzungsplan gibt es bekanntermaßen noch eine gemeindeübergreifende (VG Glonn mit Kirchseeon und Zorneding) Windkraftplanung sowie die Planung zu den Vorranggebieten Windkraft des Planungsverbandes. Innerhalb der Vorranggebiete des Planungsverbandes sind dann Windkrafträder privilegierte Bauvorhaben, welche ohne Bauleitplanung errichtet werden können. Eine erste Beteiligung der Gemeinden mit Flächendarstellung der Vorranggebiete wird für diesen Sommer erwartet. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Glonn weist darauf hin, dass Bauleitplanverfahren für die Ausweisung von Flächen für die Windkraft aufwendig sind (u. a. diverse Gutachten, weitreichende Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit). Dies kann zu Einschränkungen bei anderen notwendigen Verfahren für z. B. Wohnbauland- bzw. Gewerbegebietsausweisungen führen. Die Mitgliedsgemeinden sollten sich daher auf ein laufendes Verfahren für die Windkraft pro Gemeinde beschränken. Aspekte wie Regionalität, Wertschöpfung oder Beteiligungsmöglichkeiten können im Rahmen der Bauleitplanung bzw. von der Verwaltung nicht sichergestellt bzw. verfolgt werden. 

Einige Tage vor der Sitzung wurde von der CSU-Fraktion ein Beschlussvorschlag zu diesem TOP mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Marktgemeinderat Glonn sieht in der Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in seinem Gemeindegebiet einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.
Hierbei stehen für den Marktgemeinderat, neben dem Energie- und Umweltaspekt, folgenden Punkte im Vordergrund:
  • Regionale Ausrichtung, Nutzung und Wertschöpfung bei Verpachtung der Flächen
  • Errichtung und Betrieb durch ebenfalls regionale Betreibergesellschaften 
  • Möglichkeit von Bürgerbeteiligungen und Gemeindebeteiligungen bei diesen Betreibergesellschaften
  • Weitgehendes Einvernehmen der Anwohner mit dem Vorhaben
Neben dem Ziel einer regenerativen Stromerzeugung werden, wie bei allen Bauleitplanungen, die Stellungnahmen von Seiten der Behörden und der Öffentlichkeit (Bürger) zu jedem eingereichten Vorhaben sorgfältig abgewogen.“

Herrn Gröbmayr und Herrn Löschinger wurde zu Beginn das Wort erteilt. Herr Gröbmayr ging in seinem Vortrag u. a. auf die erwartete Strompreiserhöhung und die Notwendigkeit von Windkraft für die Erreichung der Klimaschutzziele ein. Er appellierte, interessierten Grundstückseigentümern den Rücken zu stärken. Kein Standort werde ohne Widerstand bleiben, dem Prüfungsverfahren werden außerdem einige Standorte nicht standhalten. Er verwies auf die Stadt Grafing als Vorbild im Umgang mit diesem Thema. Herr Löschinger skizzierte kurz die wirtschaftliche Seite von Windkraftstandorten im Gemeindegebiet, insbesondere ging er auf die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen ein. 

Es folgte ein intensiver Austausch im Gemeinderat. Die Antragsteller erläuterten den Antrag nochmals. Ein klares Statement der Gemeinde, Offenheit und Wohlwollen gegenüber den Grundstückseigentümern wäre wichtig. Die Gemeinde solle hier proaktiv tätig werden. 
Im weiteren Verlauf wurde über die Formulierung der zwei vorliegenden Beschlussvorschläge diskutiert. Die Antragsteller (Antrag Grüne, SPD/KommA und GfG) änderten daraufhin den Wortlaut ihres Antrages. Über diesen geänderten Antrag wurde abgestimmt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn sieht in der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen in seinem Gemeindegebiet einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.
Der Marktgemeinderat unterstützt den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf geeigneten Flächen im Gemeindegebiet.
Hierbei stehen für den Marktgemeinderat, neben dem Energie- und Umweltaspekt, folgenden Punkte im Vordergrund:
  • Regionale Ausrichtung, Nutzung und Wertschöpfung bei der Verpachtung der Flächen
  • Errichtung und Betrieb durch ebenfalls regionale Betreibergesellschaften 
  • Möglichkeit von Bürgerbeteiligungen und Gemeindebeteiligungen bei diesen Betreibergesellschaften
  • Weitgehendes Einvernehmen der Anwohner mit dem Vorhaben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Windenergie - Antrag Statement des GR (.pdf)
Windpotenzialflaechen_DIN_A3_glonn (.pdf)

Datenstand vom 31.05.2023 13:40 Uhr